9 Antworten

Wir haben uns dazu verpflichtet, schutzbedürftige Afghanen aufzunehmen - besonders solche, die für die Bundeswehr gearbeitet haben.

Allein das dauert schon viel zu lange. Das ist Vorgang 1.

Vorgang 2 betrifft Abschiebungen. Hat nichts miteinander zu tun...außer das es um Menschen aus Afghanistan geht.

Die Zahl von 2.400 Personen fehlt einfach in deiner Quelle. So gesehen kann ich nicht verstehen, was du argumentierst und warum

Die Vorgängerregierung hat feste Zusagen gemacht für bestimmte Personen, diese Zusagen muss man einhalten um glaubwürdig zu sein. Auch wenn man nicht will.

Ob diese hunderttausende von Afghanen wirklich alle für die Bundeswehr vor Ort gearbeitet haben ist allerdings zu bezweifeln.

Unabhängig davon muss man aber daran arbeiten dass alle, die kein Bleiberecht haben, wieder in ihre Heimat (oder wohin auch immer sie wollen und aufgenommen werden) zurück gehen.

Ja

Soweit ich es überblicken kann, müssen manche Afghanen noch aufgenommen werden, weil man sich schon vor längerem dazu verpflichtet hatte.

Das parallel auch welche abgeschoben werden, ist da kein Widerspruch. Ich weiß nicht um was für Leute es sich handelt, aber wenn sie eben kein Recht auf Asyl oder so hatten oder sich hier an Auflagen nicht gehalten haben, sind sie eben auszuweisen.

Es ja schließlich nicht um Zahlen. Es geht um Menschen im Einzelfall.

Nein

Die Abgeschobenen sind in der Regel Verbrecher.

Was mich stört ist die Tatsache das mit NGO's und Bearbock Afganen her gebracht wurden die nicht zu den Ortskräften gehörten und dieser Flug zählt sicher auch zu welchen wo nur ein Bruchteil aus Ortskräften besteht.