Sollte man das dürfen?
Sollte man Bürgergeld beziehen können wenn man nicht arbeitet weil man nicht fürs arbeiten gemacht ist? ( es geht NICHT um mich )
Damit meine ich, Leute die einfach nicht mit diesen Stress umgehen können
12 Stimmen
5 Antworten
Definiere "nicht fürs Arbeiten gemacht sein".
Wer "nicht fürs arbeiten gemacht" ist, sollte auch nicht auf Kosten anderer leben können.
Was genau meinst du mit "nicht fürs arbeiten gemacht"?
Meinst du das im Sinne von, körperlich oder geistig eingeschränkt durch ein Handicap oder einer psychischen Erkrankung? Oder im Sinne von, kein Bock und Faulheit?
Bei ersteren hat man selbstverständlich die Möglichkeit auf Frührente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente zurückzugreifen, das ist auch alles gesetzlich geregelt.
Wer allerdings körperlich und mental in der Verfassung ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sollte dies auch tun.
Wer sich allerdings stattdessen lieber beim Staat und dem Steuerzahler durchnassauert und ein Leben als Drückeberger führt, sollte meiner Meinung nach selbst zusehen wie er klar kommt!
Wer die Dreistigkeit besitzt, sich bei anderen durchzuschmarotzen und Arbeit kategorisch ablehnt, sollte auch entsprechend die Konsequenzen dafür tragen. Von nichts kommt nichts!
Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld dient eigentlich als Übergangslösung, beispielsweise bei Jobverlust, damit man sich den Lebensunterhalt während der Arbeitssuche sichern kann. Es ist aber keine Dauerlösung und auch kein Geschenk vom Staat!
Zumal Bürgergeld voraussetzt, das man sich auf Arbeitsstellen bewirbt und so schnell wie möglich wieder eine Beschäftigung findet.
Wer sich aber partout weigert arbeiten zu gehen, sollte auch keine Leistungen dafür bekommen.
Es sollte jedenfalls eine Existenzgrundlage geben.
Egal, ob einer ein faules Schwein ist oder nicht, das ist trotzdem kein guter Grund jemanden verhungern zu lassen.
Man sollte lieber dort anfangen, wo die Probleme wirklich liegen.
Du stellst es dir vielleicht etwas einfacher vor als es ist.
Das ist nicht nur mal kurz bücken und in eine Tüte werfen.
Du würdest abends krachend ins Bett fallen, wenn ich dich mal ne Woche zur Straßenreinigung mitnehmen würde. 😁
Mach das mal 8 Stunden lang. Zeige dir gerne wo deine Grenzen liegen.
Er kann selbst dafür sorgen, dass er nicht verhungert. Warum sollen andere sich darum kümmern?
Ich rede von Existenzgrundlagen.
Ein Stück Brot und ein Glas Wasser.
Etwas geben, was man mindestens geben muss.
Ein kleinen Teil, der das nötigste der Menschenwürde deckt.
Er kann es eben nicht. Er ist unselbständig. Deine Erwartungen sind falsch.
Er ist nicht selbstständig.
Er ist nicht eigenständig lebensfähig.
Er kann es eben nicht.
Nochmal.
Er kann nicht selbstständig für sich sorgen.
Das was du sagst, kann also nicht ganz richtig sein.
Doch kann er! Faulheit wird nicht unterstützt! Auch nicht mit Brot und Wasser!
Das gehört zum Sozialstaat. Bürgergeld ist Sozialhilfe und muss für Leute ohne Mittel, also in Existenzgefährdung zur Verfügung gestellt werden. Es muss nur gerechter werden, also es darf kein Sparvermögen oder Grundstücke vorhanden sein. Das muss verkauft und für die eigene Versorgung ausgeben werden.
Wohnungen müsste es extra dafür geben, und die Leute dürfen nicht raus müssen, wenn sie es selber rausschaffen aus dem SGB II - oder X - Bezug. Dann gäbe es eine gute Mischung unter den Mietern.
SGB III ist eine Versicherungsleistung für Leute, die lang genug gearbeitet haben und sie ist endlich. Danach gibt es nur noch das SGB II.
Man sollte nur Selbstständige rausnehmen, da sie sich nicht genug anstrengen, um aus dem SGB II - Bezug rauszukommen oder (schwarz) dazuverdienen und das nicht angeben.
Sozialhilfe (also auch Bürgergeld) muss natürlich bei AKUTEM Bedarf geleistet werden. Das soll aber dahin führen, dass der betroffene wieder in eine Beschäftigung integriert werden kann.. Wer das VERWEIGERT, bekäme zu Recht nichts mehr.
Wenn jemand absolut wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, ist das etwas anderes. Aber an der Autobahn Paper aufsammeln kann jeder. Die frische Luft ist sogar gesundheitsfördernd.,