Sind Kinder für ihre Eltern verantwortlich, wenn es keine Rentenversicherung und kein Grundeinkommen gäbe?
Wenn der Staat nicht hilft.
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9 Antworten
Für mich schon.Aber das kann man nicht grundsätzlich bestimmen,weil Viele damit überfordert sind und gar keine Anhnung haben,was und wie was geschehen soll.Aber dann sollte man sich Hilfe holen,privat zumindest.
An dieser Propaganda für Ungerechtigkeit beteilige ich mich nicht. Wir haben hier nun einmal Renten und Grundsicherung/Bürgergeld. Wenn das nicht ausreicht ist die Allgemeinheit verantwortlich, denn die Situation ist ja nicht durch Schuld der jeweiligen Kinder entstanden, also sind sie auch nicht regresspflichtig.
Das ergibt sich aus den Unterhaltsvorschriften des BGB. Begrenzt wird die Verpflichtung durch die Leistungsfähigkeit der Kinder.
Deshalb sollten sich erwachsene Kinder möglichst derart um die Eltern kümmern, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Das gilt auch umgekehrt. Jede Generation einer Familie ist für die davor und danach verantwortlich. Es ist ein verkleinertes Abbild des Generationenvertrags bei der Rente.
Ja, nach BGB sind verwandte in gerader Linie grundsätzlich unterhaltsverppflichtet. Nur ist es aktuell häufig so, dass andere staatliche Leistungen vorher gezahlt werden so das zb die Eltern nicht Unterhaltsbedürftig sind. Aber wenn es diese nicht geben würde wäre man es. Relevant war das bis für kurzen vor allem wenn die pflegebedürftig wurden. Aber auch da ist man als Kind heute erst dann tatsächlich verpflichtet wenn man sechsstellig verdient, sonst zahlt doch das sozialamt
Ja. Für mich ist es nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch ein starkes Bedürfnis. Ich verdanke meinen Eltern so viel. Und ich liebe meine Eltern aus vollem Herzen. Ich hätte meinen Vater noch Jahre weiter gepflegt.
Es gibt aus meiner Sicbt auch einen "Generationenvertrag" für das Privatleben, also die Kernfamilie betreffend.
Dennoch sollte es ein gesundes Maß zwischen Pflege und totaler Aufopferung geben. Es gibt Personen, die beruflich in der Pflege tätig sind und dann eingreifen können, wenn die Herausforderung oder die Last für den Angehörigen zu viel wird. Dazu sollten sich auch die zu pflegenden Angehörigen bereiterklären und nicht die gesamte Aufgabe zwingend auf die Angehörigen übertragen wollen.