Ohrfeige wegen Autokratzer

Nein, dies ist eine Straftat. 63%
Ja, Strafe muss sein. 37%

27 Stimmen

7 Antworten

Nein, dies ist eine Straftat.

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seel- ische Verletzungen und andere entwürdigen- de Maßnahmen sind unzulässig“, so steht es seit November 2000 in § 1631 Abs. 2 des Bür- gerlichen Gesetzbuches.

Nein, dies ist eine Straftat.

Schaden verursacht oder nicht, das Kind hat trotzdem ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und eine gewaltfreie Erziehung.

Von einem Erwachsenen, der für sich beansprucht reif genug zu sein um die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, erwarte ich dass ihm sinnvollere Erziehungsmethoden einfallen, als stumpf draufzuhauen. Und ich erwarte auch eine bessere Kontrolle über die eigenen Reflexe.

Wenn dir nichts besseres einfällt als Gewaltanwendung, gib' das Kind zur Adoption frei und zeuge bitte erst dann wieder eins, wenn du mindestens 10 Jahre reifer bist.

Nein, dies ist eine Straftat.

Gewalt gegen Kinder geht gar nicht. Ich kann die Wut und auch den Reflex zu Schlagen nachvollziehen, aber da muss man sich als Erwachsener unter Kontrolle haben.

Nein, dies ist eine Straftat.

Nein.

Solche Eltern geben eine Bankrotterklärung in Sachen Erziehungskompetenz ab.

Nein, dies ist eine Straftat.

Mal abgesehen von der Strafbarkeit: Gewalt hat in der Kindererziehung absolut nichts zu suchen und dies gilt für alle Formen von Gewalt (= körperlich, psychisch & sexuell).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)