Könnt ihr nachvollziehen, dass man kein Vertrauen mehr ins Deutsche Rechtssystem (Justiz, Polizei) hat wenn man 2x unschuldig im Knast war?
14 Stimmen
Wer hat denn deine Unschuld festgestellt?
Ich, da ich ja dabei war.
8 Antworten
Ich, da ich ja dabei war.
Das werden alle anderen Mithäftlinge auch von sich behaupten.
Natürlich ist das nachvollziehbar. Ich halte solche Fehlentscheidungen nur für sehr unwahrscheinlich.
Ich halte solche Fehlentscheidungen nur für sehr unwahrscheinlich.
Warum sind sie dann trotzdem oft genug (zu oft) passiert?
Hauptsache dieses kranke System nicht hinterfragen wollen.
Das faire System besteht daraus, dass es Staatsanwälte einerseits und Rechtsanwälte andererseits gibt, einen Richter, dier sich beide Seiten anhört, außerdem evtl noch Gutachter und Zeugen. Zudem gibt es mehrere Instanzen, bis eine Verurteilung rechtskräftig ist. Daran ist nichts krank. Das ist keine Willkür, sondern recht aufwendig gestaltet, um möglichst faire Urteile zu sprechen. Was willst du noch?
Schöne Theorie die in der Praxis ganz anders aussieht.
So wird das täglich zumindest hundertfach praktiziert.
Aber kein Sytem ist unfehlbar. Ausnahmen bestätigen......
Schön naiv. Die Unrechtstifter bauen auf Leute wie dich.
Ja genau, EIN Geisterfahrer? Tausende!
Vielleicht mal überlegen, ob DU auf der falschen Spur fährst.
Glaube ehr du bist auf der falschen Spur. Lass dich mal beim Psychologen untersuchen.
Wie stellst du dir das System den vor? Der Richter fragt: "Angeklagter sind sie schuldig?" "Nein" "Okay dann nicht und tschüss"
Das System ist sicher nicht perfekt, ein besseres hat allerdings noch Niemand erfunden. Und in Deutschland ist man ganz sicher in einem der Länder wo es am Besten funktioniert.
Eventuell solltest du dich mal fragen warum du bereits 2mal in das System geraten bist. Dem Otto-Normalbürger passiert sowas nicht. Aber klar, es ist immer das System schuld, nie Der welcher betroffen ist.
Sag mal, was hast du nicht verstanden?
Wahre Antwort: Alles.
Wahrscheinlich warst du in U Haft, wo man man tatsächlich ganz schnell landen kann, aber schwer wieder rauskommt. U Haft wird angeordnet wenn kein fester Wohnsitz vorhanden ist, Verdunklungs- oder Fluchtgefahr, besteht. Manchmal reicht dazu schon die Falschaussage eines anderen, bzw. wenn ein ganz anderes Gericht für dich zuständig ist und der Haftrichter wegen Wochenende oder Feiertagen, die Akte nicht anfordern kann. Dann ergeht auf jeden Fall Haftbefehl und du wirst dann zum nächstmöglichen Termin in die JVA "verschubt", wo das für dich zuständige Gericht ist. Dort findet dann auch die Haftprüfung statt. Solche " Schübe" können durchaus bis zu einer Woche dauern, weil die Busse feste Linien fahren und du unter Umständen einige Tage in anderen JVAs "gastieren" musst, bis es weitergeht. Warst du unschuldig inhaftiert, steht dir auf jeden Fall eine Haftentschädigung zu.
Könnte es nachvollziehen, es ist aber verdammt unwahrscheinlich nur einmal grundlos im Gefängnis zu landen.
Daher sind das absolute Einzelfälle.
Nein, tun sie nicht.