Ist es erlaubt wie in dem folgendem Foto beschrieben eine rote Ampel auszutricksen 😂
Ein Fahrradfahrer stand vor einer roten Ampel, steigt vom Fahrrad ab, schiebt es auf dem Gejweg um die rote Ampel, steigt 1m dahinter wieder auf sein Rad und fährt weiter...
31 Stimmen
12 Antworten
Die Frage erübrigt sich eigentlich. Wenn er sein Rad schiebt, ist es natürlich erlaubt.
Das ist doch eine Fußgänger-Ampel. Wenn er hinter dem Übergang, also hinter der Markierung, wieder aufsteigt und auf der Straße weiterfährt, ist das kein Problem. Dafür gibt es ja die Markierungsstreifen auf der Fahrbahn.
Wenn es eine reine Fußgängerampel ohne Kreuzung ist, sollte das in Ordnung gehen.
In anderen Fällen, und gerade bei einer Kreuzung, handelt es sich trotzdem um einen Rotlichtverstoß, weil man in die Kreuzung einfährt, obwohl man hätte warten müssen. Wenn der Fahrradfahrer bis zur nächsten Straße zum Fußgänger wird, ist das natürlich okay.
Einzig Fußgänger dürften den Bürgersteig benutzen, aber für die gilt ja die Ampel eh nicht.
Wenn Radfahrende zum Fußgänger werden ist das in Ordnung.
Er ist ja abgestiegen und wurde zum fahrradschiebenden Fußgänger
Wenn er absteigt wird der Radfahrer zum Fußgänger und darf somit auch den Gehweg nutzen und die Ampel ignorieren.
Da es bei der Ampel im Bild offensichtlich nur um den Fußgängerüberweg geht, darf er Fußgänger spielen. Das ist kein Trick und es wird nichts ausgetrickst.
Nicht unbedingt.
Kann ja sein dass er beispielsweise erst 10m hinter der roten Ampel wieder auf die Strasse dürfte um mit dem Rad weiterzufahren