Findest du das Gerichtsurteil richtig, dass ein Arbeitgeber jetzt keine Lohnfortzahlung mehr bezahlen muss, falls es durch Tattoos zu Komplikationen kommt?
daraus kopiert :
"Sie betonte, dass das Risiko für solche Komplikationen gering sei – nur ein bis fünf Prozent aller Tattoos führen zu Problemen."
19 Stimmen
8 Antworten
Ich hab selber viele Tattoos, finde es aber dennoch richtig.
Wer sich stechen lässt, muss damit rechnen das es Komplikationen geben KANN (obwohl es meist eher auf falsche oder fehlende Pflege zurückzuführen ist).
Und wer das freiwillig tut, muss eben damit leben das der AG keine lust hat für seinen gescheiterten Tattoowunsch aufzukommen 🤷♀️
Ich lass mir ja auch nicht die Nase verschönern und erwarte dann 6 Wochen Lohnfortzahlung für meine eigene Entscheidung
Wer seine Gesundheit grob fahrlässig aufs Spiel setzt, verliert seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das ist bei der Ausübung riskanter Sportarten ja genauso.
Nachdem es eine freiwillige Entscheidung ist sich tätowieren zu lassen sollten man auch selber dafür gerade stehen.
Die Lohnfortzahlung und Krankenkasse soll für alles da sein, was man selber nicht beeinflussen kann. 🙂
Das Gericht sagte laut Artikel dazu:
Wer sich tätowieren lässt, nimmt mögliche Komplikationen billigend in Kauf. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet, weil die Entzündung eine vorhersehbare Folge der Hautverletzung durch das Tattoo sei. Damit handelt es sich nicht um eine „normale" Krankheit, für die der Arbeitgeber zahlen muss. Besonders
Und das stimmt.
Im Gegensatz zu anderen Dingen (wie z.B. Sport, Gartenarbeit etc.) ist hier die Verletzung des eigenen Körpers (*) das eigentliche, freiwillig gewählte Ziel.
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(*) durch gewolltes Zerstechen der Haut mit der Tätowiernadel und Einführen von Farbstoffen unter die Haut in den Körper
Die Krankenkasse bezahlt Behandlungenm die wegen Komplikationen von Tätowierungen und Piercings nötig werden ja auch nicht.
Letztendlich ist man halt selbst verantwortlich für die nicht medizinisch notwendigen Eingriffe. Da seh ich wirklich Krankenkasse und Lohnfortzahlung nicht zuständig.