Dürfte man sich auch ganz ohne Ausbildung einfach so als "Elektronikerin" bezeichnen?!

Ja 86%
Nein 14%

7 Stimmen

5 Antworten

Ja

Aber man dürfte sich ohne Ausbildung nicht als "Elektroniker für Geräte und Systeme" oder "IT-Systemelektroniker" bezeichnen. Das sind geschützte Berufsbezeichnungen, bei welchen ein Leser (zum Beispiel einer Bewerbungsmappe) davon ausgehen muss und darf, dass der Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technische Aus- und Weiterbildung
Ja

Klar, ich bezeichne mich ja auch als Kaiser von China.

Nein

Elektroniker/Elektronikerin ist ein Ausbildungsberuf und der Oberbegriff für etliche andere Ausbildungsberufe.

Somit ist die Bezeichnung geschützt und darf nur verwendet werden, wenn man in einem dieser Berufe erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen hat. Aber spätestens bei einem Bewerbungsgespräch würde man mangels Unterlagen sowieso auffallen, womit man höchstenfalls als Hilfsarbeiter mit praktischer Erfahrung eingestellt würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Industrieelektriker (Betriebstechnik)
Ja

Rein rechtlich ja, Elektroniker ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Moralisch vertretbar ist der Missbrauch einer Berufsbezeichnung natürlich trotzdem nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elektrofachkraft im Kunden- und Wartungsdienst
Ja

gehört soweit ich weiß nicht zu den geschützten Berufsbezeichnungen