Denkt ihr dass ein AFD-Verbotsverfahren erfolgreich wäre wenn der Bundestag dies endlich beim Bundesverfassungsgericht iniitieren würde?
22 Stimmen
6 Antworten
Wenn man Verbote braucht, um politische Gegner loszuwerden, hat man in der Demokratie schon verloren.
Da hast du was falsch verstanden: Hier geht es nicht um Wahlkampf, hier geht es darum, dass eine rechtsextreme Partei öffentlich ein völkisch-nationalistisches Weltbild vertritt und damit gegen fundamentale Grundsätze unserer Verfassung verstößt.
Die Spielregeln sind im Grundgesetz ganz klar festgelegt worden. Jede Partei kennt schon bei ihrer Gründung die regeln
Die Demokratie hätte verloren wenn die AFD nicht verboten werden würde.
Die AFD ist eine rechtsextreme Partei Punkt aus Ende.
1930 gab es mal ein verbotsantrag gegen Hitlers Partei der verbotsantrag gegen die NSDAP wurde abgelehnt mit der Begründung die NSDAP sei nicht rechtsextrem die NSDAP versuchte diesen verbotsantrag als politischen Anschlag gegen die Demokratie umzudeuten drei Jahre später hat die NSDAP die Demokratie abgeschafft und alle anderen Parteien verboten.
Die AFD ist dasselbe nur in blau jetzt versucht sie noch ihre Ware Bestrebungen zu verstecken der Verfassungsschutz konnte geheimdienstliche Mittel gegen die AFD verwenden und konnte so hinter die Fassade schauen.
Nicht nur der Bundestag kann ein Verbotsverfahren einleiten / beantragen.
Ob ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, läßt sich kaum sagen - es sind schon Versuche bei anderen Parteien gescheitert.
Außerdem löst es nicht das Problem, daß viele Bürger aus unterschiedlichen Gründen scharf rechts wählen - die werden dann nicht plötzlich die Linken wählen ;-)
Ich bin etwas enttäuscht, was die BerichtErstattung angeht!
Vorher wurde immer gesagt, wie schwierig und langwierig ein VerbotsVerfahren ist und wie kritisch ein Scheitern wäre!
Jetzt hat man einen 'deutlichen' Punkt, aber so richtig mag sich keiner (Experte?) äußern! Reicht das nicht? Was würde denn fehlen?
Klar ist es immernoch ein langwieriges Verfahren UND nur drei Institutionen können es beantragen! Aber wie gut die Chancen sind, oder was dem im Wege stehen würde, berichten sie nicht!
Das NPD-Verbot scheiterte letztlich am Argument, dass die NPD zu unbedeutend wäre und daher keine Gefahr für die Demokratie. Das gilt für die AfD mit Sicherheit nicht! Und was unterscheidet schon die AfD vom Höcke-Flügel? Wenn ein Parteienverbot jemals sinnvoll war, dann jetzt!
Die NSDAP hat auch in allgemeinen geheimen Wahlen Prozente geholt! Das Ergebnis kennen wir! Und es war kein Fliegenschiss der Geschichte!
also mehr verlangt auch das GG nicht und wer Mehrheiten holt, ohne zu bescheißen, darf regieren.
da auch die Altparteien bei den Wahlverprechen schwindeln dürfen, sind die Hürden ja nicht mal hoch
Du zeigst, dass Du dich weder mit der Geschichte Deutschlands noch seinem Grundgesetz je beschäftigt hast! Und dann wunderst Du Dich, dass Deine bevorzugte Partei möglicherweise verboten wird?
Artikel 20 GG lautet in Absatz 2 bekanntlich
(2) . Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt..
darf das Volk die besonderen Organe (im jetzigen Fall Verfassungsschutz und Nancy F.) in die Wüste schicken oder z.B. über die denkbaren Sperrminoritäten für AfD in Landtagen die Richterwahlen beeinflussen ?
wenn man die Demokratie so hoch hält, darf das Volk so etwas, eben WEGEN "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
Demokratie ist kein Wunschkonzert für derzeitige Altparteien; darum muss gerungen werden und am Ende entscheiden die Kreuzchen, nicht die Meinung diverser Politiker.
Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
dann stell diese Kuh doch mal über den Eimer: was konstituiert deiner Meinung nach eine Beeinträchtigung der FGO ?
als Beispiele: "wir mögen keine kriminellen Ausländer" fällt nicht darunter (ist auch keine Volksverhetzung) und Asyl führt nicht automatisch zum ewigen Bleiberecht, nur weil man das Wort aussprechen kann an der Grenze.
ich denke, das GG erlaubt da sehr viel Strenge; es ist in dem Fall aber nicht so kuschelbuntplüschig wie es manche Parteien gerne hätten, um nicht D als unleidlich dastehen zu lassen.
habs gelesen und mal ehrlich: das ist viel Angst der Altparteien vor dem Willen der Wähler da draußen und viel staatstragendes aber nichtssagendes Geschwafel dabei.
was ich z.B. grotesk finde:
"Damit aber eröffnet ein Parteiverbot vor allem ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern."
dieses Dogma des betreuten Denkens von "alles Nazis außer uns Altparteien und wer das nicht auch so sieht, ist ganz doll doof" ist scheußlich; das hatten wir über 40 Jahre in der DDR genug.
ich lehne mich da mal aus dem Fenster: das wird nicht funzen im Osten und das völlig zu Recht.
Dan müsste man ja klähren in wiefern dort V-Leute dazu beitrugen.
Bei der NPD hats nicht hingehauen weil u.a.11 V-Leute in Spitzenpositionen waren und die Partei radikalisierten und die NPD war unbedeutend.
Jetzt kannan auf die Afd schauen und im Hinblick auf die Vergangenheit erst mal skeptisch sein was der Verfassungsschutz von sich gibt besonders weil es "zufällig" wieder passiert wenn die Afd in Umfragen steigt.
Ich traue denen zumindest nicht ganz
hmmm ist die Demokratie denn so arg gefährdet, wenn sich die betreffende Partei in allgemeinen geheimen Wahlen Prozente holt ?