Bei Steuererklärung betrügen?
Meint ihr, manche Leute mit einer steuerlichen Ausbildung und Kenntnisse aus dem Finanzamt wissen genau wie sie die das Amt bescheißen können und nutzen das auch aus?
11 Stimmen
7 Antworten
Ja doch das hat es schon gegeben, wird es auch immer geben.
Nur wird man diesen über kurz oder lang sowieso auf die Schliche kommen und die Strafe wird dementsprechend sein.
Ich glaube nicht, dass man - mit den entsprechenden Kenntnissen - einfach betrügen würde. Grund ist einfach: dann weiß man auch, wie man erwischt wird.
Bedeutet aber nicht, dass man nicht jeden bekannten und legalen Trick für sich selber nutzt. Das ist aber kein Betrug - das ist lediglich Optimierung
Naja zum Beispiel bei Sonderausgaben. Spenden bis zur gewissen Höhe sind nicht Belegungspflichtig. Trägst ein, Spende 90 €, Juckt keinen.
Quelle "Vertrau mir Bruder"? Der § 50 EStDV sagt da was anderes und ich habe auch schon für Spenden unter 50 € Belege angefordert.
Ach guck - wieder was gelernt.
Nur stimmt das, was der FS behauptet nicht.
Bei Spenden unter 300 € reicht in der Regel im Zweifel ein einfacher Zahlungsbeleg. Lies § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStdv. :)
Richtig. Den Beleg muss man aber erstmal haben. Bei einer "erfundenen Spende" hat man diesen auch nicht. Von daher würde das auffliegen. Du behauptest ja man könne Spenden ohne Belege absetzen. Das geht nicht.
Habe allerdings nie gesehen, dass bei Spenden darunter ein Nachweis gefordert wurde.
Wie gesagt: Die habe ich regelmäßig angefordert.
Ich bin in der Rechtsbehelfstelle. Da gibt es keine Prüfhinweise mehr und ich darf alles anfordern. Stichwort: Vollumfängliche Prüfung im Einspruchsverfahren. Spenden habe ich sehr gerne angefordert, denn es war ein gutes Mittel, die Statistik zu meinen Gunsten zu bessern. Oft hieß es dann von den Steuerpflichtigen "ich war regelmäßig in der Kirche und habe immer 10€ in den Klingelbeutel geworfen". Prima kein Nachweis -> Rausschmeißen, Mehrergebnis.
Ja aber in der Rechtsbehelfstelle landen doch eigentlich nur Fälle, wo Stpfl. widersprochen haben, den Widerspruch auch nicht zurücknehmen wollen, nach dem er von der normalen Veranlagungsstelle geprüft wurde und deswegen wird der Fall nochmal geprüft?
Kommt drauf an wo das bearbeitet wird. In meinem Bundesland geht ein Einspruch sofort in die Rechtsbehelfstelle, sobald dieser eingelegt wird. In meinem Bundesland vor der Versetzung war es wie du geschrieben hast, dass die Veranlagung die Erstbearbeitung übernommen hat.
Ich rede ja auch von "normaler" Veranlagung und nicht von Sonderfällen. Das gleiche Spiel hat man auch oft bei Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte. Zitat eines Sachbearbeiters: Wie soll man denn das nachprüfen? Also entweder du vertraust den Angaben oder du streichst die Aufwendungen und begründest das.
Du weißt doch aber vorher nie, ob du vielleicht doch einen Einspruch einlegen musst. Von daher wäre die Taktik: "Ich erkläre etwas absichtlich falsch und wenn mir etwas zu Unrecht gekürzt wird, lege ich niemals einen Einspruch ein, damit das nicht auffliegt" eine Taktik, die schon stark an Glücksspiel erinnert.
Nein, das machen alle, die mit krimineller Energie ausgestattet sind.
Naja, wenn du zb im Finanzamt tätig warst und die Arbeitsweise dort kennst und weißt, dass zb Spenden bis zu einer bestimmten Höhe so durchgewunken werden ohne Nachweise, kann man das ausnutzen.
Das ist genau so wie wenn du in einem Einkaufszentrum dich "bedienst", weil die Wahrscheinlichkeit ertappt zu werden, gleich null ist. Betrug ist Betrug. Egal, welche Motivation dahinter steckt. Und wer betrügt, ist ein Betrüger.
Es mag absolut seltene Einzelfälle geben. Die große Mehrheit wird nicht betrügen (und deswegen habe ich "wahrscheinlich nicht" gewählt) und ihre Pensionsansprüche damit riskieren. Immerhin hat man während der Erwerbszeit ja weniger als in der freien Wirtschaft. Erst mit der Pension im Alter gleicht sich das aus.
Weniger verdienen, dabei betrügen und dann im Alter deswegen keine Vorteile haben, wäre absolut dämlich.
Leute, die sich in Steuersachen gut auskennen, die haben Betrug nicht nötig. Für sie gibt es genug legale Möglichkeiten, Schlupflöcher zu nutzen.
Naja zum Beispiel bei Sonderausgaben. Spenden bis zur gewissen Höhe sind nicht Belegungspflichtig. Trägst ein, Spende 90 €, Juckt keinen.