Bei Steuererklärung betrügen?

Ja, mit Sicherheit 45%
Nein, wahrscheinlich nicht 36%
Andere Meinungen 18%

11 Stimmen

7 Antworten

Ja doch das hat es schon gegeben, wird es auch immer geben.

Nur wird man diesen über kurz oder lang sowieso auf die Schliche kommen und die Strafe wird dementsprechend sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 12:28

Bei Werbungskosten kann man glaub ich gut tricksen.

Nein, wahrscheinlich nicht

Ich glaube nicht, dass man - mit den entsprechenden Kenntnissen - einfach betrügen würde. Grund ist einfach: dann weiß man auch, wie man erwischt wird.

Bedeutet aber nicht, dass man nicht jeden bekannten und legalen Trick für sich selber nutzt. Das ist aber kein Betrug - das ist lediglich Optimierung


Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 12:10

Naja zum Beispiel bei Sonderausgaben. Spenden bis zur gewissen Höhe sind nicht Belegungspflichtig. Trägst ein, Spende 90 €, Juckt keinen.

Mungukun  26.07.2025, 12:43
@Parjana1
Naja zum Beispiel bei Sonderausgaben. Spenden bis zur gewissen Höhe sind nicht Belegungspflichtig. Trägst ein, Spende 90 €, Juckt keinen.

Quelle "Vertrau mir Bruder"? Der § 50 EStDV sagt da was anderes und ich habe auch schon für Spenden unter 50 € Belege angefordert.

Ach guck - wieder was gelernt.

Nur stimmt das, was der FS behauptet nicht.

Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 12:54
@Mungukun

Bei Spenden unter 300 € reicht in der Regel im Zweifel ein einfacher Zahlungsbeleg. Habe allerdings nie gesehen, dass bei Spenden darunter ein Nachweis gefordert wurde. Lies § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStdv. :)

Mungukun  26.07.2025, 12:57
@Parjana1
Bei Spenden unter 300 € reicht in der Regel im Zweifel ein einfacher Zahlungsbeleg. Lies § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStdv. :)

Richtig. Den Beleg muss man aber erstmal haben. Bei einer "erfundenen Spende" hat man diesen auch nicht. Von daher würde das auffliegen. Du behauptest ja man könne Spenden ohne Belege absetzen. Das geht nicht.

Habe allerdings nie gesehen, dass bei Spenden darunter ein Nachweis gefordert wurde.

Wie gesagt: Die habe ich regelmäßig angefordert.

Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 12:58
@Mungukun

Dann habt ihr bei euch wohl genügend Personal. Generell wird bei Steuererklärungen eh nur das abgearbeitet, was als Prüfhinweis auftaucht. Und Prüfhinweis Spende habe ich nie gesehen.

Mungukun  26.07.2025, 13:00
@Parjana1

Ich bin in der Rechtsbehelfstelle. Da gibt es keine Prüfhinweise mehr und ich darf alles anfordern. Stichwort: Vollumfängliche Prüfung im Einspruchsverfahren. Spenden habe ich sehr gerne angefordert, denn es war ein gutes Mittel, die Statistik zu meinen Gunsten zu bessern. Oft hieß es dann von den Steuerpflichtigen "ich war regelmäßig in der Kirche und habe immer 10€ in den Klingelbeutel geworfen". Prima kein Nachweis -> Rausschmeißen, Mehrergebnis.

Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 13:06
@Mungukun

Ja aber in der Rechtsbehelfstelle landen doch eigentlich nur Fälle, wo Stpfl. widersprochen haben, den Widerspruch auch nicht zurücknehmen wollen, nach dem er von der normalen Veranlagungsstelle geprüft wurde und deswegen wird der Fall nochmal geprüft?

Mungukun  26.07.2025, 13:09
@Parjana1

Kommt drauf an wo das bearbeitet wird. In meinem Bundesland geht ein Einspruch sofort in die Rechtsbehelfstelle, sobald dieser eingelegt wird. In meinem Bundesland vor der Versetzung war es wie du geschrieben hast, dass die Veranlagung die Erstbearbeitung übernommen hat.

Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 13:23
@Mungukun

Ich rede ja auch von "normaler" Veranlagung und nicht von Sonderfällen. Das gleiche Spiel hat man auch oft bei Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte. Zitat eines Sachbearbeiters: Wie soll man denn das nachprüfen? Also entweder du vertraust den Angaben oder du streichst die Aufwendungen und begründest das.

Mungukun  26.07.2025, 13:27
@Parjana1

Du weißt doch aber vorher nie, ob du vielleicht doch einen Einspruch einlegen musst. Von daher wäre die Taktik: "Ich erkläre etwas absichtlich falsch und wenn mir etwas zu Unrecht gekürzt wird, lege ich niemals einen Einspruch ein, damit das nicht auffliegt" eine Taktik, die schon stark an Glücksspiel erinnert.

Andere Meinungen

Nein, das machen alle, die mit krimineller Energie ausgestattet sind.


Parjana1 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 11:56

Naja, wenn du zb im Finanzamt tätig warst und die Arbeitsweise dort kennst und weißt, dass zb Spenden bis zu einer bestimmten Höhe so durchgewunken werden ohne Nachweise, kann man das ausnutzen.

Vierjahreszeit  26.07.2025, 11:58
@Parjana1

Das ist genau so wie wenn du in einem Einkaufszentrum dich "bedienst", weil die Wahrscheinlichkeit ertappt zu werden, gleich null ist. Betrug ist Betrug. Egal, welche Motivation dahinter steckt. Und wer betrügt, ist ein Betrüger.

Nein, wahrscheinlich nicht

Es mag absolut seltene Einzelfälle geben. Die große Mehrheit wird nicht betrügen (und deswegen habe ich "wahrscheinlich nicht" gewählt) und ihre Pensionsansprüche damit riskieren. Immerhin hat man während der Erwerbszeit ja weniger als in der freien Wirtschaft. Erst mit der Pension im Alter gleicht sich das aus.

Weniger verdienen, dabei betrügen und dann im Alter deswegen keine Vorteile haben, wäre absolut dämlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Andere Meinungen

Leute, die sich in Steuersachen gut auskennen, die haben Betrug nicht nötig. Für sie gibt es genug legale Möglichkeiten, Schlupflöcher zu nutzen.