Reiserücktrittsversicherung Attest und trotzdem arbeiten?

Hallo zusammen,

Mein Freund und ich wollen dieses Jahr zusammen nach Ägypten in den Urlaub. Da sich die Nachbarländer bekriegen, fühlen wir uns unwohl zu fliegen. Mein Freund hat sich jetzt auch noch die Bänder beim Fußball spielen gerissen und ist krankgeschrieben. Als wir den Urlaub gebucht haben, haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Wir wollen den Urlaub stornieren, aber der Krieg zwischen Palästina und Israel ist für unseren Reiseveranstalter kein Grund die Reise zu stornieren. Dann war meine Idee, dass mit dem Bänderriss über die Reiserücktrittsversicherung abzuwickeln. Ich hab Rücksprache mit denen gehalten und die meinten, dass das gehen würde. Mein Freund benötigt dann aber ein ärztliches Attest um die Reise zu stornieren. Da er jetzt aber schon 2 Wochen krankgeschrieben ist, und die Reise erst in 6 Wochen ist, fühlt er sich unwohl solange krank zu sein (er könnte mit dem Bänderriss nämlich ca. nach 5-6 Wochen wieder arbeiten). Denn er arbeitet erst seit ca. einem Jahr in der Firma und hat zusätzlich auch noch in der Woche, in der wir in den Urlaub gehen sich Urlaub genommen. Das bedeutet, sein Urlaub wird ihm durch das Attest wieder gutgeschrieben, was noch blöder ankommt.

Jetzt ist meine Frage, ist es möglich sich dieses Attest für die Versicherung ausstellen zu lassen und dann den Urlaubsanspruch quasi abzulehnen?

Oder wäre es auch möglich wenn er den Urlaub in der Firma absagt, trotzdem zu arbeiten obwohl er ein Attest hat? Sodass man sagt er darf zwar arbeiten aber nur bestimmte Aufgaben übernehmen.

Ich danke euch für die Antworten!

Ferien, Reiserücktrittsversicherung
Barclaycard: Nachträgliche Reiseversicherung?

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche bei TUI eine Reise nach Mexiko gebucht. Dabei wurde mir wegen der Reiseversicherungen (Reiserücktritt- und Reiseabbruchsversicherung) die TUI-Card empfohlen. Da ich bereits eine Kreditkarte bei der Barclaycard mit 10.000€ Verfügungsrahmen habe, will ich eigentlich keine weitere Kreditkarte. Außerdem ist das auch nicht sonderlich förderlich für die Schufa. Allerdings kostet eine Reiseversicherung ohne Kreditkarte fast 300€. Die Kreditkarte von TUI nur 129€.

Ich habe nun bei Barclaycard geschaut und bin auf die Kreditkarte "Barclaycard Platinum Double" gestoßen. Bei dieser Karte sind die Reiseversicherungen unabhängig vom Karteneinsatz inkludiert. Sie kostet 99€ / Jahr. Hier habe ich auch den Vorteil, dass ich nur das Produkt wechseln müsste und nicht den Anbieter. Außerdem benötige ich dann bei künftigen Reisen keine zusätzliche Versicherung mehr. Bei der TUI-Card gilt die Versicherung nur für bei TU gebuchten Reisen.

Jetzt frage ich mich allerdings bevor ich das Produkt wechsle, ob die Reiseversicherrungen auch greifen, wenn ich die Reise bereits gebucht habe, also vor Abschluss bzw. vor Wechsel der Kreditkarte. Die Versicherung beginnt ja erst mit dem Produktwechsel zu laufen. Die Reise habe ich ja aber bereits vor dem Produktwechsel gebucht.

Hat hier zufällig jemand Erfahrung und kann mir die o.g. Frage beantworten?

Vielen Dank und viele Grüße

Franke

Urlaub, Kreditkarte, Versicherung, Barclaycard, TUI, Kreditinstitut, Reiserücktrittsversicherung, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen
Mit Erkältung auf Klassenfahrt fahren?

Freitag ist es endlich so weit und wir fahren bis Mittwoch auf Klassenfahrt.

Dummerweise habe ich (w/16) seit heute morgen starken Husten, Schnupfen, höllische Kopfschmerzen und juckende/schmerzende Augen.

So fängt bei mir jede starke Erkältung und auch jede Grippe an. Während der Erkältung werden die Symptome schlimmer und es kommen ein sehr starkes Krankheitsgefühl, Schläfrigkeit, Gliederschmerzen und manchmal Fieber und Schüttelfrost hinzu.

Wenn ich jetzt Fieber bekommen sollte, ist klar, dass ich nicht mitfahre.

Aber sollte es "nur" schlimmer werden und ich habe kein Fieber, kann ich dann trotzdem mit?

Mir macht halt Sorgen, dass ich dann immer extrem viel schlafe und kaum aus dem Bett komme. Dazu bin ich sehr gereizt und langsam. Konzentration habe ich dann auch keine, wegen der Kopfschmerzen.

Auf der Klassenfahrt laufen wir aber täglich 8-12 Stunden durch die Gegend und haben ein anstrengendes Programm.

Meint ihr, es macht Sinn mit der Erkältung unter den Umständen auf Klassenfahrt zu fahren?

Würde sie ungern verpassen, aber mich quälen möchte ich noch weniger.

Das Geld würden wir wiederbekommen, da die Schule extra für alle eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat.

Ein Attest würde ich sicherlich von meinem Arzt bekommen.

Soll ich mit, wenn es so bleibt oder schlimmer wird, oder besser zu Hause bleiben? Was würdet ihr an meiner Stelle jetzt tun?

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Klassenfahrt wegen Nichtversetzung nicht angetreten - wer zahlt die Kosten?

Folgender Fall:
Mein Sohn (17) war seit März/ April wegen schwerer Erkrankung kaum noch in der Schule. Er besuchte bis dahin die Klasse 12 einer Gesamtschule. Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.

In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet. Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.

Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?

Da mein Sohn aber seit dem 01.09. in Ausbildung ist, ist er ab da auch selbst versichert. Abgesehen davon kenne ich keinen Arzt, der aus Gefälligkeit Atteste ausstellt, schon gar nicht rückwirkend. Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!

Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück, die ich ja in dem Glauben sie erstattet zu bekommen, überwiesen habe !
Weiß jemand Rat? Oder kann mir jemand sagen, ob ich hier Aussichten habe, Recht zu bekommen?

Danke!



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