Kann ich mein Ausbildung ohne Betrieb abschließen?

Hallo zusammen
Ich erzähl erstmal von meiner Situation.
Ich mache eine Ausbildung zum Elektrotechniker und bin jetzt im letzten Jahr ( im 3 Ausbildungsjahr ). Ich bin direkt ins zweite Jahr eingestiegen, Abschlussprüfung hab ich im November. Nur mache ich mir grad sorgen das ich nicht teilnehmen darf weil ich inzwischen zu viele Krankheitstage hab. Wegen eines Arbeitsunfalls fehl ich schon seit 8 wochen. Ingesamt hab ich ca. 90 Krankheitstage, soweit ich weiß sind maximal 66 gedultet. Zudem mach ich mir sorgen das ich gekündigt werde und die Ausbildung kommplet verliere. Ich bin auch sehr unglücklich in dem Betrieb. Komme mit den Leuten dort nicht klar und der Chef ist ein Choleriker der seinen Mitarbeitern auch hin und wieder androht die Zähne auszuschlagen. Einem hat er auch schon ne Kopfnuss gegeben. ich mach mir da auch echt sorgen das sobald ich wieder zurück komm mein Chef mich entweder direkt kündigt oder ich rausgeekelt werd.
Deswegen würd ich gerne den Betrieb wechseln, hab mich deswegen auch schon mit der HWK ausgetauscht und die wollen mir helfen einen neuen Betrieb zu vermitteln. Aber ich mach mir echt sorgen das es so kurz vor der Prüfung nix wird.

Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht?
Kann grad überhaupt nicht einschätzen ob ich da noch Chancen hab die Ausbildung zu beenden. Ich will sie auf jeden fall beenden. Hab auch schon ein gewisses Alter und das ist meine letzte Chance.
Gibt es also die Möglichkeit ohne Betrieb die Prüfung abzulegen?
Oder muss ich wirklich in einen neuen Betrieb und evtl verlängern? Auch wenn ich verlängern müsste würde ich das natürlich akzeptieren.

Danke an alle die sich die zeit genommen haben das durchzulesen

Schule, Prüfung, Angst, Ausbildung, Krankheit, Elektrotechnik, Arbeitsunfall, Ausbildungsplatz, Ausbildungsrecht, Handwerkskammer, Krankheitstage
Darf ein Firmenbonus abhängig von Kranksheitstagen sein?

Hallo , wir bekommen dieses Jahr eine Firmenbonus. Der entsteht dadurch wenig schäden keine sinnlosen zahlungen durch verspätete auslieferungen usw.

Jetzt will die Firma jedem 60 % vom Gehalt als bonus zum normalen Gehalt zahlen.

Aber nur wenn man nicht über 10 Tage im Jahr krank war.

Bis hier schweres Ok von mir.

Jetzt weiter ...

2 tage Krank im Jahr 100% der Bonus (60% vom gehalt) Auszahlung. Ab den 3 Tag sind es 30% abzug von den 60% usw weiter 4 Tage 40% 5Tage 50%.

Ist das illegal oder einfach nur unfair und fies ?

Ich war jetzt 4 Tage im besagtem Jahr Krank. Mir ist der Bonus jetzt auch garnicht so wichtig. Es geht mir nur darum das ich das einfach dumm und illegal empfinde.

Denn man zwingt oder provoziert es das einer sich kaputt erarbeitet. Anderseits wenn einer seine 10 Tage schon voll hat macht er doch erst recht noch mehr krank oder wegen jeder Kleinigkeit. Eine ober grenze ab 10 Tage krank im jahr versteh ich. Nur die prozent abzüge bis zur der obergrenze ist doch die absicht das die leute krank arbeiten. Es wäre meiner meinung nach logischer und fairer wenn man sagen würde vom 10 -15 Tag Krank im Jahr pro Tag ab dem 10 Tag 20% abzug.

Ach ich hab 2 meiner Fehltage über mein Sohn gehabt. Er war krank ,ich als sein Vater muss natürlich auf ihn aufpassen. Die Firma meinte Fehltage sind Fehltage fertig !:)))

Was meint ihr ?

Ist das Legal ?

Arbeitsrecht, Krankheitstage
Gehaltsrückzahlung wegen ungemeldeter Krankheitstage?

Hallo,

Ich habe heute eine Aufforderung zur Gehaltrückzahlung wegen Überzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem bekannten Möbellager, erhalten. In der Firma habe ich vom Februar bis zum Beginn meines Studiums im Oktober 2017 gearbeitet. Letzter Arbeitstag war der 30.09.2017. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem ich aufgefordert werde, ca 200 Euro zurückzuzahlen die im September 2017 zu viel gezahlt wurden. Angegeben sind 7 Tage die als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Im September habe ich einige Tage gefehlt an denen ich mich nicht krank gemeldet habe.

Eine Krankmeldung war Laut Vertrag ab dem zweiten Tag erforderlich. Gefehlt habe ich einzelne Tage. Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin. Auf welche 7 Tage genau sich bezogen wird ist in dem Brief nicht angegeben, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine 7 Tage waren die ich gefehlt habe sondern weniger. Die Letzte Woche des Septembers habe ich mit Krankmeldung gefehlt. Ich werde aufgefordert, den Betrag bis zum 12.04 zu überweisen.

Nun frage ich mich, in wie weit ich Chancen habe da wieder rauszukommen. Kann man von mir über ein halbes Jahr später Geld zurück verlangen aufgrund von Fehltagen? Das man sich bei einem Fehltag nicht meldet war nicht unüblich, da die Krankmeldung beim Abteilungsleiter eh nicht ankommt. Ist mein Arbeitgeber in irgendeiner Nachweispflicht mir gegenüber? Ich habe schließlich keinen unbezahlten Urlaub gefordert, sondern er wird mir aufgrund von nicht erscheinen so ausgelegt.

Im Arbeitsvertrag ist keine Ausschlussfrist für eine Rückforderung vom Lohn angegeben. In manchen Tarifverträgen beträgt diese ein halbes Jahr, da der Brief nach dem 01.04 ankam wäre diese Frist dann überschritten. Gibt es eine gesetzliche Frist die greift wenn im Arbeitsvertrag nichts angegeben ist? Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht. Auch entsteht dem Arbeitgeber kein Verdienstausfall, da ich als Staplerfahrer gearbeitet habe und die Arbeit von jemand anderem übernommen wurde.

Wäre schön wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Krankschreibung, Arbeitnehmerrecht, Fehltage, Krankheitstage
wie werden krankheitstage berechnet, wenn man einen Arbeitsversuch startet und dieser misslingt?

Hallo,

zur Zeit bin ich schon 4 Wochen krank geschrieben, möchte aber gerne einen Arbeitsversuch machen, obwohl die Krankheit sich nur gebessert hat und nicht ganz weg ist. Ich habe eine Art "Tennisarm" und arbeite am PC, vielleicht ist der Schmerz nicht mehr so schlimm, dass er mich wirklich beim Arbeiten stört, denn ich möchte eigenlich nicht so lange krank sein.

Wie werden die Krankheitstage berechnet, wenn der Arbeitsversuch nach ca. 2 oder 3 Tagen schon wieder misslingt.? Kann es hier zu Problemen beim ev. Anspruch auf Krankengeld geben, wenn die weitere Krankmeldung dann nochmals über 2 Wochen hinaus geht uns somit die 42. Krankheitstage überschritten werden?

In einer Internetseite über Krankengeld habe ich folgenden Praxistipp gefunden, und frage mich jetzt, ob hier die lückenlose Attestierung auch verloren geht, wenn mann einige Tage nicht krankgeschrieben war:

Für einen Anspruch auf Krankengeld ist es wichtig, auf eine lückenlose Attestierung durch den Arzt zu achten. Der Anspruch entsteht erst einen Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Spätestens am letzten Tag der Krankschreibung muss also beim Arzt ein neues Attest ausgestellt werden. Auch das Wochenende zählt bei der Berechnung mit. Ist das ärztliche Attest beispielsweise bis Freitag gültig, ist spätestens an diesem Tag der Arzt aufzusuchen. Ein Arztbesuch am Montag ist bereits zu spät. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einer Kündigung vom Arbeitgeber, kann der Anspruch auf Krankengeld durch eine nicht lückenlose Attestierung verloren gehen.

Wer kann mir bei dieser Frage helfen? Vielen Dank.

Beruf, Arbeitsrecht, Krankheit, Krankheitstage

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