Maximal nur 6 Fehltage trotz AU?
Hallo!
Ich befinde mich in der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin in Niedersachsen. Jetzt wurde bei uns eine neue „Regelung“ festgelegt und zwar dürfen wir TROTZ AU nur insgesamt 6 Fehltage im ganzen Halbjahr haben. Wie man aber ja von ausgehen kann, werden wir pädagogischen Fachkräfte ja schnell krank, da wir im Kindergarten arbeiten. Ich habe zusätzlich auch noch einen kleinen Sohn der in den Kindergarten geht und sich auch schnell anstecken kann, dadurch ja auch mich. Das heißt, wenn ich krank bin und zum Arzt gehe, darf ich nicht fehlen. Ich MUSS zur Schule oder in meine Einrichtung. Außerdem darf ich nicht fehlen wenn mein Kind krank ist, wie soll das funktionieren ohne Unterstützung? Darf die Schule das wirklich so festlegen? Ich meine ohne Attest verstehe ich es ja, aber wenn man wirklich stark erkältet ist oder Magen-Darm hat da ist man schnell eine Woche krank geschrieben. Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir dazu was schicken könntet am besten auch mit Quellen vielleicht oder ihr selber habt die Erfahrung gemacht und kennt euch mit den Rechten da besser aus. Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Wie es rechtlich ganz genau aussieht kann ich nicht sagen, aber bezweifle sehr stark, dass eine solche Regelung wirksam ist, wenn man wirklich krank ist und dies auch ärztlich bescheinigt ist.
Was sollst du denn machen, wenn du beispielsweise operiert wirst und 2 Wochen krankgeschrieben bist? Mit einer noch nicht verheilten Wunde Arbeiten gehen?
Ja, so sehe ich es auch! Ich werde auch weiterhin fehlen wenn ich wirklich krank bin. Ich meine ich arbeite mit Kindern, diese sollte man ja auch nicht anstecken. Wenn mein Arzt meint ich bin krank, dann bleibe ich auch zuhause. Alles andere werde ich auch nicht einsehen! Aber es wäre schön meiner Lehrerin etwas rechtliches zu zeigen, damit sie es mal einsieht.
Ich habe eine Ausbildung zur Physio gemacht. Da waren es max. 20 Fehltage im SJ, aber maximal 10% in einem Praxisblock. Es gab Praxisblocks, die nur 2-3 Wochen gingen. Manchmal waren also 2 Fehltage schon zu viel. Wer drüber war, wurde nicht zum Staatsexamen zugelassen und musste ein halbes Jahr dran hängen. Teils war es erlaubt, dass man in den Ferien fehlende Praxiszeiten nacharbeiten konnte, aber dennoch würden dadurch ein paar nicht zugelassen
Besprich das doch mal mit Deinem Arzt. Der müsste mehr wissen. Gilt nicht nach wie vor "Gesundheit geht vor"?
Ich finde es erschreckend, dass solche Bedingungen festgelegt wurden - 6 Tage darf man nur krank sein. Wir sind Menschen. Und da kann man keine Krankheit planen. Jedoch gibt es die Menschen, die ein Krankschreiben ausgenutzt haben - kann ich mir vorstellen. Und unter diesen Menschen leiden wir dann alle. Na - besten Dank auch.
Wenn ich Du wäre, würde ich bei jedem Tag, den ich dafür befinde, nicht arbeiten zu können, zum Arzt gehen und ihn befragen, ob er mich für arbeitsfähig hält. Ich würde NIE krank zur Arbeit gehen. Du steckst vielleicht noch alle Kollegen an.
Ich kann verstehen, dass ein Chef eine Arbeitskraft/den Menschen braucht. Keiner bezahlt gern für abwesende Mitarbeiter.
Ja, ich versuche auch immer zum Kindergarten zu gehen, da sind die Stunden auch wichtiger. Aber wenn es wirklich nicht geht braucht man sich ja nicht dazu zwingen. Unglaublich wie es bei uns in der Schule abgeht..
Ist die Ausbilung mehr schulisch oder mehr in der Praxis?
Ich habe ja auch eine Ausbildung zum Erzieher gemacht. und wir hatten nur eien Praxistag in der Woche. Wenn man da noch Schulferien dazurechnet bleiben da nicht allzuviele Tage übrig. Sollte dem so sein, kann das mit den 6 Tagen durchaus in Ordnung gehen.
Ansosten würde ich mich wundern wenn die Regelung so gesetztlich in Ordunung geht. Den 6 Tage sind schnell beisammen. (sogar wenn man "Kinderkrank" mal außen vorlässt).
Es ist eine Schulische Ausbildung, ich bin 3 Tage die Woche in der Schule und 2 Tage die Woche in der Einrichtung. Ferien hab ich sowieso nicht, die verbringe ich in der Einrichtung um genug Stunden zu sammeln. Daher sind die 6 Tage im Halbjahr überhaupt nicht gerechtfertigt.
Nein, in dem Fall wohl nicht.
Schulen eralssen"gerne" mal solche Regeln. Die muss man aber nicht zwangläufig hinnehmen. Ich bin nun überfragt wo du dich am besten hinwenden könntest, ob das so in Ordnung ist. Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen
Das ist tatsächlich relativ normal in Ausbildungen. In üblichen dualen Ausbildungen gibt es die 10 % Regelung, d. h. maximal 10% Fehlzeit darf man haben.
Wenn man diese übersteigt, muss die Zulassung zur Prüfung einzeln geprüft werden.
Ja das werde ich machen! Ja. Ich war auch schockiert und habe mit meiner Lehrerin auch nochmal geredet aber sie meinte man muss seine Stunden haben. Meine Stunden für den Kindergarten hole ich auch immer in den Ferien nach, dass ist garkein Problem. So viel fehlen wir ja auch nicht ich hab jetzt im Halbjahr 7-8 Fehltage. Aber wenn man sich so unter Druck gesetzt gefühlt und man weiß, man hat nur 6 Tage dann geht man auch krank zur Schule und das ist doch wirklich keine Lösung….