Wie oft werden in Deutschland am Tag Regeln übertreten?

Es gibt unzählige Dinge die per Gesetz, Verordnung, Hausordnung, Spielregeln etc. pp untersagt sind.

Vom Rauchen auf dem Bahnhof bis Mord... Vom über Rot gehen bis zum Verursachen einer atomaren Explosion... von der Mittagsruhe im Wohnblock bis zur Vergewaltigung.

Ich hoffe sagen zu können, dass wir alle noch niemanden vergewaltigt oder umgebracht haben und auch noch keinen Atomsprengsatz gezündet haben.

Aber ich behaupte, jeder ist schon mal bei rot gegangen (StVO), eine Station mit dem Bus schwarz gefahren (Beförderungsbedingungen), hat Sonntags mal einen Nagel in die Wand geschlagen (Hausordnung), den Gegner am Trikot gezogen (Fussball-Regelwerk), beim Monopoly eine falsche Miete genannt (Spielregeln) oder hat eine andere "Nichtigkeit" begangen, die halt aus irgendeinem Grund aber nicht erlaubt war.

In den allermeisten Fällen fällt das sogar niemandem auf oder es stört sich niemand daran.

Daher frage ich mich: Wie viele Regeln werden jeden Tag gebrochen in Deutschland?

Was schätzt ihr?

"Bonusfrage": Wie sieht es bei euch selbst aus? Wieviele Regeln brecht ihr so am Tag? 😉

Ich schätze mich selbst auf 10-20 Vergehen am Tag. 😄

Mit "Vergehen" ist alles gemeint, was in irgendeiner Form gegen irgendeine aufgestellte Regel verstößt. Inklusive, aber nicht ausschließlich, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

AUSDRÜCKLICH NICHT GEMEINT sind hingegen gesellschaftliche Konventionen wie zu vergessen jemandem zum Geburtstag zu gratulieren oder nicht zu grüßen.

In den Antwortmöglichkeiten sind die Gesamtzahl aller "Vergehen" in Summe je Tag in Deutschland, sowie in Klammern die Anzahl von Vergehen je Einwohner angegeben.

Vielen Dank für eure Teilnahme. 🙂

> 1 Milliarde 100%
<= 100 Milionen (bis 1,18 je EW) 0%
> 100 Mio und <= 500 Mio (bis 5,93 je EW) 0%
> 500 Mio und <= 1 Milliarde (bis 11,85 je EW) 0%
Deutschland, Spielregeln, Gesetz, Hausordnung, Ordnungswidrigkeit, Regel, Straftat, Verbot, Vergehen, schätzen, Verordnung
(Strecken-)Führerschein mit 16 (Sondergenehmigung). Gilt die EU-Richtlinie oder die Fahrerlaubnisverordnung?

Hallo,

ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Auch Nachts fährt kein Bus mehr.

Die SZ berichtet, dass ein Streckenführerschein mit 16 möglich ist:

,,Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!amp

Die Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. (2006/126/EG).

Dort steht:

Artikel 4 6d: ,,Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.”

Eine Richtlinie muss ins Nationale Recht umgewandelt werden. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:

Artikel 74:

,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”

Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt. Somit wäre ein Antrag auf Überprüfung der Aussetzung des Mindestalters möglich. Korrekt?

Freue mich auf eure Expertise.

Auto, Recht, Führerschein, Europäische Union, Fahrerlaubnis, Verordnung, Auto und Motorrad

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