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Was hat Österreich für Prostitutionsgesetze?

Was das Thema Prostitution betrifft, ist Deutschland im Vergleich zu Österreich ein wahres Paradies. Zwar ist die Prostitution in beiden Ländern grundsätzlich legal, jedoch nur, wenn sie offiziell gemeldet ist und nicht im Verborgenen betrieben wird.

Der Unterschied liegt jedoch in den Regelungen. In Deutschland ist es vollkommen legitim, der Prostitution in der eigenen Wohnung nachzugehen. Diese Form der Wohnungsprostitution schützt nicht nur die Privatsphäre der Kunden, sondern auch die der Dienstleistenden selbst. Voraussetzung ist lediglich eine Genehmigung vom Ordnungsamt, dann steht dem Ganzen nichts im Wege.

In Österreich hingegen ist genau das streng verboten. Eine Wohnung dient ausschließlich dem privaten Wohnen, nicht der gewerblichen Nutzung für sexuelle Dienstleistungen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Wohnung. Wer dem Beruf nachgehen möchte, muss in ein Laufhaus, ein Studio oder ein entsprechendes Etablissement ausweichen.

Doch stellt sich hier eine grundsätzliche Frage. Was wäre, wenn die betreffende Frau gar keine Prostituierte ist, sondern einfach eine sexuell sehr aktive Person "Nymphomanin"? Wenn sie täglich hundert Männer empfängt, ohne dafür Geld zu verlangen, ist das dann keine Ruhestörung? Offenbar nicht, denn solange kein Geld fließt, wird die Nachbarschaft angeblich nicht belästigt. Wieso also ist es für die Umgebung zumutbar, wenn jemand tausend Männer reinlässt, solange es kostenlos geschieht, während zahlende Kunden angeblich ein Problem darstellen?

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