Heute in den Medien (n-tv, Welt u.s.w.) kommen Berichte zu Sven Liebich alias "Marla-Svenja Liebich", daß dieser/diese nun die verhängte Haftstrafe von 18 Monaten in der Chemnitzer Frauen-JVA anzutreten hat. Entsprechender schriftl. Haftantrittsbefehl ist ihm/ihr inzwischen zugegangen. Sieht es in diesem Zusammenhang nun so in der Bundesrepublik Deutschland aus, daß auch ich, ebenfalls "Penisträger", bei einer zukünftig möglichen Haftstrafe mich auch dann in eine Frauen-JVA stellen kann?