Anwaltsrobe: Darf man Passform oder Tragweise anpassen?
Ich frage mich, ob die Robe, die in Strafprozessen von Anwälten getragen werden muss, weiter maßgeschneidert werden darf. Ich bin von Statur klein und die breite Robe wirkt fast wie ein schwarzes Zelt. Ich habe online gelesen, dass sie schwarz sein muss, bestimmte Stoffe haben soll und bis zu den Knien reicht.
Meine Fragen:
Darf man Stoff an Taille oder Ärmeln anpassen? Klar sollte die Robe nicht figurbetont sein. Muss die sie aber wirklich eine reine „Sackform“ haben?
Muss sie immer komplett zugeknöpft getragen werden?
Darf sie offen getragen werden, oder gilt das als unprofessionell?
Danke schon mal im Voraus!