Hey,
ich habe mal wieder eine theoretische Frage für unsere Rechtsprofis.
Ich habe vor ca 4 Wochen mein Tierabwehrspray in Nothilfe gegen 2 Personen eingesetzt, welche auf eine Person am Boden eingetreten haben.
Das Verfahren gegen mich wurde bereits eingestellt.
Das Verfahren gegen die beiden Männer läuft noch.
Bei dem Tierabwehrspray handelt es sich um die 750 ml Version des TW1000.
Beide Personen wurde erst von mir vorläufig festgenommen und später durch die Polizei übernommen.
Jetzt geht es mir darum, ob es möglich ist, den Neupreis des Tierabwehrsprays von den beiden Beschuldigten ersetzt zu bekommen. Kann man für ein verwendetes Tierabwehrspray Schadensersatz erhalten?
Merci für alle Antworten