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Führerschein änderung im Antrag, mit 18 kein Führerschein/Vorlaufig?

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen mein Führerschein bestanden. In der ersten Fahrstunde war geplannt das ich ihn komplett auf Schalter mache (Klasse B) der Fahrlehrer hat mich überzeug B197 zu machen (Schalter + Automatik Prüfung auf Automatik) er meinte das macht kein unterschied. In ein paar Tagen werde ich 18 , und wäre gerne an dem Tag gefahren. Heute habe ich ein Brief bekommen in dem steht „aufgrund der von Ihnen beantragten Eintragung der Schlüsselzahl B197 muss für Sie ein neuer Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt werden.

Die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrages setzen sich wie folgt zusam-men:

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 43,70 € kurzfristig an die Stadtkasse zum Buchungszeichen:

5.1559.026041.0

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen durch die Bundesdruckerei per Einschreiben

Bezeichnung der Gebühr

Betrag

126.2

ZFER übrige (Datenübermittlung zum ZFER)

1,00 €

202.7

Ausfertigung eines Führerscheins, soweit nicht bereits in den Nummern 202.1 bis 202.5 eingeschlossen, oder einer als Nachweis der Fahrerlaubnis gelten

9,00 €

216

Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führ“ jetzt habe ich mal gegoogelt und dort steht es dauert ca 4Wochen bis ein neuer Führerschein gedruckt wird. Kann ich mich jetzt beim Straßenvekehrsamt melden, das die mir ein Vorlaufigen Führerschein austellen ? Wenn ja geht das auch vor 18, damit ich direkt an meinem 18 (Samstag) fahren kann. Oder muss ich jetzt 5 Wochen warten bis der richtige Führerschein angekommen ist. Falls ja was wäre die Strafe wenn ich meine Prüfbescheinigung mit nehem(auf der steht nicht gültig zum führen eines Kraftfahrzeuges) und einfach an meinem 18 fahre, kann ja nicht sein das 5Wochen warten muss, wenn der Fahrlehrer sagt es macht kein Unterschied.

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Was tun, wenn die Fahrschule das Motorrad abmeldet ohne uns vorab informiert zu haben?

Hallo ihr lieben,

ich hol mal ein bisschen aus. Mein Sohn hat sich letztes Jahr dazu entschieden die Fahrerlaubnis Klasse AM zu machen. Während der Unterrichtsstunden haben sein Fahrlehrer und er wohl ausgemacht, das er sich Klasse A1 macht. Das war für mich auch kein Problem. Da er zu dem Zeitpunkt aber gerade 15 geworden ist und noch Zeit hatte, wurde abgemacht das er erst in Ruhe seine Fragebögen lernt und dann im Sommer diesen Jahres mit Fahrstunden anfängt. Der Fahrlehrer war monate lang nicht für uns erreichbar. Heute am 3.oktober schrieb er meinem Sohn, das er jetzt mit Fahrstunden anfangen könnte, aber nur bis Ende des Monats Zeit hat, da er dann die Motorräder über Winter abmeldet. Das würde auch heißen, das er gar keine Prüfung machen kann, da er im Dezember erst 16 wird und die Prüfung nur 4 Wochen vor dem Geburtstag gemacht werden darf.

Jetzt fühlen wir uns natürlich ein bisschen hintergangen. Der Fahrlehrer weiß ja vorher was und ob er seine Motorräder abmeldet, hat uns aber nicht bescheid gegeben. Zudem war er derjenige, der nicht erreichbar war.

Da er weder ans Handy noch ans Fahrschul Telefon geht, hab ich ihm geschrieben und um einen Termin gebeten. Allerdings gehe ich davon aus, das er sich wieder lange Zeit nicht melden wird.

Weiß vielleicht jemand ob ich in so einer Situation, das Geld zurück verlangen kann? Wir würden gerne die Theorieprüfung machen und dann die Fahrschule wechseln, aber wie, wenn er sich einfach nicht meldet. Und, ja wir waren auch öfter bei der Fahrschule vor Ort, aber die ist ständig zu

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