Ist es die Pflicht, in einem gepachteten Kleingarten in Niedersachsen, Obst und Gemüse (Beides) zu einem Drittel der Gesamtlänge anzufangen?

Oder reicht auch nur Obst zu einem Drittel, wenn man kein Gemüse will?

Wo ist das evtl. Gesetzlich festgelegt? Genaue Info!