Mein Schwiegervater hatte bis zu seinem Schlaganfall bereits einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl und 100% befristet auf 1 Jahr.
Nach dem Schlaganfall ist dieser plötzlich geändert worden auf das Merkzeichen G und nur noch 100% aber Unbefristet.
Nach dem Einspruch musste er ein neues Gutachten vom HNO Arzt vorlegen das ergab das er wieder besser hören kann. Ein weiteres Gutachten vom weiteren HNO Arzt ergab jedoch dass das Hören nach wie vor sehr beeinträchtigt ist.
Nun kam ein Schreiben vom Amt mit der Vorgabe eines dritten Gutachtens beim Arzt der 50km weit entfernt ist. Mein Schwiegervater ist aber nicht Mobil und kann auch nicht mal eben 100km hin und her fahren.
Desweiteren hat der HNO der vorgegeben wird einen extrem Miserablen Ruf.
Meine Frage ist ob das Amt wirklich das Recht hat dieses zu verlangen.
Allein um auf den letzten Einspruch zu reagieren hat das Amt jetzt 11 Monate gebraucht.
Lg Michael