Vormieter – die meistgelesenen Beiträge

Ablösevereinbarung widerrufen??

Hallo, ich war lange auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine gefunden, habe die Wohnung besichtigt und die Wohnung auch bekommen. Aber die Vormieterin hat immer behauptet, die Küche wäre die Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen. Ich muss auch sagen, Ich bin durch die Firma auf die Wohnung gekommen. Nachdem ich die Wohnung bekommen habe, war meine Ansprechpartnerin aber in Mutterschutz, sodass ich niemanden mehr erreichen konnte. Die Vormieterin hatte Kontakt mit der firma. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wollte sie sich unbedingt mit mir treffen, weil sie ihre Sachen verkaufen wollte und mich fragen wollte ob ich was übernehmen möchte. Die Küche und den Boden wollte sie unbedingt mir verkaufen. Als ich da war, haben wir uns über den Preis nicht verstanden. Ich wollte die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben aber sie hat dann Andeutungen gemacht, wenn du die Küche nicht kaufst, sage ich der Firma bescheid das ist nämlich die Voraussetzung für die Wohnung. Nun war ich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. Ich habe nun mit der Firma telefoniert und sie sagten mir das ist keine Voraussetzung. Wenn ich möchte kann ich die Küche kaufen, ist aber keine Pflicht. Sie sagten, die Vormieterin hätte falsche Informationen geleitet. Kann die die Vereinbarung widerrufen oder von der Vereinbarung wegen der Lüge zurücktreten? Zudem muss ich auch sagen, sie hat gesagt die Küche wäre neu aber sie hat die seit 7,5 Jahren und ihre Geräte sind veraltet. Könnt ihr mir bitte helfen

Wohnung, Recht, Ablöse, Vormieter

Hilfe! Flöhe vom Vormieter?

Hallo ihr Lieben, Ich habe seit Oktober 2015 eine größere Wohnung wegen Nachwuchs bezogen und seit fast 6 Jahren eine Hündin. Jedenfalls hatten wir noch in der Wohnung meines Freundes gewohnt da wir die neue Wohnung noch komplett renoviert hatten und eines Nachmittags bemerkte ich auf dem Kopf meiner Hündin einen Floh. Abends dann den 2ten. Habe beide natürlich entfernt und alles durch gesaugt etc und wir hatten Ruhe. Hatte auch die beiden Besitzer der beiden Hunde angesprochen mit der unsere gespielt hatte und die hatten nichts (kann ich glauben schenken). Kurze Zeit später hatten wir dann wieder einen aber das war dann glaube schon in der neuen Wohnung und heute hat mich einer am Hals gebissen den ich glücklicher Weise einfangen konnte. Unsere Hündin hatte die ganzen Jahre nie Flöhe gehabt und während den Zwischenfällen auch keine nur eben die Gefundenen. Auch wir hatten nichts. Ich hatte dann einen Hund aus unserer Straße in Verdacht ABER unsere Hündin kam die letzte Zeit mit keinem Tier in Verbindung !! .. Meine Frage ist jetzt: Kann es sein das die Flöhe vom Vormieter sind ? Die hatten 1ne Katze gehabt und mir auch das Laminat drin gelassen. Das Laminat hatten wir aber nochmal raus genommen weil es falsch verlegt war. Wir hatten wie gesagt noch nie Probleme damit aber seit wir hier wohnen 3-4 mal IN 1NEM JAHR !! Der Tierarzt meinte am Telefon es könnte möglich sein aber hat mir nicht weiter zu gehört weil er gerade beschäftigt war. Ich habe Angst das die sich hier weiter vermähren schon alleine weil ich ein 6 Monate altes Baby habe. Unsere Hündin hat sich nur kurz gekratz bis ich die Flöhe immer eingesammelt hatten und Bisse am Bauch waren auch nicht. Wir hatten wie gesagt auch noch nichts bis heute. Sry für den langen Text und hoffe mir kann Jemand helfen.
Liebe Grüße

Flöhe, Vormieter

Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter

Muss ich eine Küche vom Vormieter übernehmen?

Folgende Situation: Ich war bei einer Wohnungsbesichtigung, alles schön und gut. Ich wollte die Wohnung sehr gerne haben. Die Küche sollte auch drin bleiben. Der Vormieter nannte mir erstmal grob einen Preis und sagte, dass er mir später nochmal eine Mail schreibt mit allen Konditionen. In der Mail stand später dann noch wofür er alles noch Geld haben will (Dinge, Kleinigkeiten die ich nicht haben wollte weil ich sie selber habe und über die wir gar nicht gesprochen haben) und nannte mir einen Gesamtpreis. Ich habe geantwortet, dass ich diese Dinge nicht haben möchte und auch der Preis für die Küche zu hoch sei, denn ich habe mich bei ebay Kleinanzeigen umgesehen und dort kriege ich für den Preis eine komplette Küche gebraucht mit allem drum und dran. Dazu sei gesagt, dass die Küche in der Wohnung nicht ganz vollständig ist. Kühlschrank, Abzugshaube und Hängeschränke fehlen. Eigentlich ist es nur eine Arbeitsfläche mit Herd und Spüle. Ich habe gesagt, ich hole eine komplette für den Preis oder er muss mit dem Preis drastisch runter gehen.

Als Antwort darauf erhielt ich, dass wir so nicht zusammen kommen. Jetzt wird mir vom Mieter die Wohnung verweigert. Dabei hatten wir schon einen Termin ausgemacht um den Vertrag zu unterschreiben. Darf dieser das überhaupt? Soll ich mal bei der Hausverwaltung anrufen und nachfragen?

Bin gerade echt ein bisschen sauer :-/

Danke schon mal.

LG

Mietrecht, Vormieter

Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter

Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?

Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus). Ich und mein Freund wollten sowieso zusammen ziehen, deswegen haben wir entschieden die Wohnung zu übernehmen und haben am 1.1 Termin zum unterschreiben des Mietvertrags. Nun ist es so das der VorMieter wenn man so sagen will ( also Mitbewohner) auf einmal keine Lust mehr hat auszuziehen und einfach bleiben will, was er aber nicht darf weil die Wohnung ab 1.1 uns gehört. Ich will diesen Menschen nicht länger als nötig in der Wohnung haben ( ich selbst wohne schon ein paar Wochen mit in der Wohnung was mit den Vermietern abgeklärt ist und zahle auch Strom und Miete). Dieser Mann macht nichts im Haushalt er verdreckt alles und läsSt es dann so, aufräumen oder abspülen sieht er gar nicht ein das können ja wir machen (seine worte). Außerdem ist er Dauerkiffer und feiert am Wochenende regelmäßig DrogenPartys bei denen immer jemand in die Bude kotzt, was ich und mein Freund wegmachen dürfen weil die zu faul dafür sind. Also ich hoffe das dies nachvollziehbare Gründe sind warum ich diesen Menschen nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 1.1.17 ) auf jedenfalls draußen haben will. Er hat kein Recht mehr auf die Wohnung dann, will aber bleiben und nicht gehen, was wir nicht wollen. Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kündigungsfrist, Nachmieter, Vormieter

Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?

Hallo Zusammen,

muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.

Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.

Vielen Dank für die Antwort.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Vormieter