Briefkastenschild entfernt?

4 Antworten

Nein du hast alles richtig gemacht es ist das Problem vom Vormieter ! Ich würde aber das Türschloss zur Sicherheit austauschen ! Wenn er so unzuverlässig ist und anscheinend auch gesucht wird!

Das ist doch nicht dein Problem.

Ab dem Tag wo dein Mietvertrag beginnt, kann ausschließlich dein Name an den Postkasten.

Was du gemacht hast war nichts weiter als ein Gefallen. Da bist du nicht zu verpflichtet gewesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Briefkastenschild ist glaube kein Problem. Gibt ja auch genug Leute die generell einfach keins haben und ich glaube auch nicht, dass es Pflicht ist. Aber wenn du in der Wohnung gemeldet bist, dann ist der Rest eigentlich sowieso egal, da du mit dem Vormieter nichts zu tun hast.

Und das mit der Post muss er auch selbst änder. Also die Ämter/Versicherungen/etc. von denen er evtl. post bekommt, bekommen die Adresse ja auch nicht vom amt sondern die gibt man selber an und muss die auch dementsprechend ändern lassen wenn man umzieht. Post von einem Gericht/Polizei/Gemeinde allerdings ist eine andere Sache.

Ab dem Tag des Mietbeginns warst Du berechtigt das Namenschild des Vormieters vom Briefkasten und Klingelschild zu entfernen. Es liegt alleine in dessen Verantwortung dafür zu sorgen, dass ihn seine Post erreicht.