Hallo,
ich bin derzeit 19 Jahre alt und habe in ein paar Tagen einen Gerichtstermin.
Dazu muss ich ca. 900km hin und zurück fahren.
Ich wollte mir ein Auto mieten, jedoch sehe ich grade diesen Satz:
" Für die Reise im eigenen oder unentgeltlich überlassenen PKW wird eine Pauschale von 0,25 € pro Kilometer zuzüglich der aus Anlass der Reise regelmäßig anfallenden Auslagen erstattet."
Bedeutet das, dass ich kein Geld bekomme wenn ich mir entgeltlich ein Auto zulege?
Was mich auch interessiert ist, wie das Gericht festellt wie viel km ich gefahren bin. Selbstverständlich fahre ich die kürzeste Route laut Navi, aber wie genau wird das denn ermittelt?
Ist die Rechnung so korrekt:
900km (hin und zurück) * 0,25€ = 225€
"Die Pauschale beträgt demnach für eine Abwesenheit ab acht Stunden 6 €, für eine Abwesenheit ab 14 Stunden 12 €"
225€ + 6€ = 231€
"Übernachtungskosten werden nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Nach § 7 Abs. 1 BRKG wird für Reisekosten eine Pauschale in Höhe von 20 € erstattet."
231€ + 20€ = 251€
"Soweit ein Zeuge weder Entschädigung für Verdienstausfall, noch für Nachteile bei der Haushaltsführung erhält, wird ihm ein Pauschalbetrag von 3,50 € pro Stunde für sein Zeitversäumnis erstattet, soweit nicht ersichtlich ist, dass ihm tatsächlich kein Nachteil entstanden ist."
251€ + 3,5€ * 10h = 286€
286€ - 1,55(Spritpreis)8(liter/100km)9(900 km) = 175€
Müsste dann ja übrig bleiben, wobei 8l/100km schon viel ist, jenachdem wenn der Wagen neu ist verbraucht er wesentlich weniger.
Danke im voraus :)