BfA Recklinghausen Zahlungserinnerung rechtens?

Guten Abend,

Ich habe Gestern ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso) erhalten.

In dem Schreiben weisen Sie mich darauf hin das Ich eine fällige Forderung von 197, 39 € noch nicht beglichen hätte und dies bis zum 22.11.2017 erledigen soll.

Als Verwendungszweck soll Ich mein Zeichen angeben.

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitslosengeld 2 (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 26,63 € KDU Unterk./heizung (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 164, 51 € Mahnung AA Berlin Mitte 24.03.2014 1,25 € Mahngebühren JC Nordhausen 05.09.2016

Wie soll Ich mich denn jetzt verhalten? Mit dem Arbeitsamt habe Ich schon seid Jahren nichts mehr zu tun und das die mir angeblich zuviel Geld gezahlt haben als Ich vor 3 jahren in Arbeit gegeangen bin kann Ich mir auch nicht vorstellen die haben mich damals eher Verhungern lassen. Ich weiß noch das Ich riesigen Ärger hatte da Ich 1 1/2 Monate ohne Geld da gesessen habe und die Wollen jetzt noch Geld von 1 Monat davor also hätte Ich damals mehr als 2 Monate ohne Geld dagesessen...

Nachweisen kann Ich nichts das ganze kram vom Arbeitsamt ist höchstens noch teilweise vorhanden.

Kann Ich dagegen vorgehen ohne jetzt unsummen an Geld für ein Anwalt auszugeben? Kann mir irgendwer mit fakten oder Erfahrung helfen?

Danke im vorraus.

Recht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Forderung, Inkasso, Recklinghausen, Zahlungserinnerung