Nutzungsänderung – die meistgelesenen Beiträge

Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen

Wie teuer und schwierig ist die Anzeige einer Nutzungsänderung für ein Behandlungszimmer im Privathaus für eine Psychologische Privatpraxis in NRW?

Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.

So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:

-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?

-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?

-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)

-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?

-Wie lange dauert so ein Verfahren?

-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)

-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?

Baurecht, Freiberufler, Praxis, Psychologe, Psychotherapeut, Nutzungsänderung