Nutzungsänderung beim eigenen Objekt möglich?

3 Antworten

Sie werden einen genehmigungsfähigen Bauantrag stellen müssen, der den besonderen Anforderugnen an die Nutzung des neuen Gewerbezwecks  gerecht wird.

Bei Lebensmitteln werden z.B. u.a. getrennte Abluftsysteme für Fleisch, Milchprodukte und Gemüse etc. erforderlich. 

Ja, du brauchst eine nutzungsänderung. Welche Auflagen du für ein Lebensmittelgeschäft hast, sagt dir h.b das Gesundheitsamt

Dürfte aber großartig nichts dagegen sprechen oder wenn ich es von einem Modegeschäft in einem Lebensmittelmarkt umwandeln möchte?🤔 letztendlich bin ich ja auch der volle Eigentümer

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@xmean1905

Lebensmittel müssen ganz anders gelagert werden.. kühlkette ect.. da ist es egal ob du Eigentümer bist :)

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@Idris164

Ja selbstverständlich ist mir schon klar das Lebensmittel anders gelagert werden müssen. Habe sogar auch im Hinterhof ein leerstehendes Gebäude den ich als Lagerfläche benutzen werden inkl mit einer Kühlzelle. Aber wenn ich dir Vorschriften beachte und verfolge könnte eigentlich nichts im Wege stehen oder?🤔 Nicht das sie sagen „sie dürfen ein bekleidungsgeschäft nicht in einem Lebensmittelmarkt umwandeln“

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@xmean1905

Glaube ich kaum, aber die nutzungsänderung brauchst du trotzdem :)

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Soviel ich weiß wird nur zwischen Wohnraum und Gewerbe
unterschieden.
Das heißt wenn du eine Wohnung daraus machen wolltest
dann wäre das eine Nutzungsänderung , dazu brauchst du
in der Tat eine Genehmigung. 
Wie es allerdings bei Lebensmittel-Verkauf aussieht weiß
ich auch nicht, da sind bestimmte Vorschriften zu beachten,
aber die Nutzung "Gewerbe" bleibt bestehen. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung