Mietverhältnis – die meistgelesenen Beiträge

Finanzamt fragt nach Mitverältniss wie soll ich mich verhalten?

Hallo, ich habe hier gerade eine Situation bei der ich nicht ganz weiß wie ich damit umgehen soll oder was ich tun soll. Kurz vorweg mein Vater hat gestern einen Brief erhalten vom Finanzamt in dem steht das zwischen ihm und mir seit anfang 2010 ein Mietverhälltniss besteht und er sich dazu äußer soll.

Jetzt mal die ganze Situation von Anfang an. Ich wohne in dem Haus von meinen Großältern, was offiziell auch noch meinem Vater gehört, hier bin ich Anfang 2010 eingezogen.

Da ich mich damals Selbstständig gemacht hatte, wurde mir geraten doch einen Mietvertrag mit meinem Vater zu erstellen, welchen wir auch gemacht haben wo auch eine Summe von 450,- Euro drinne stand an Miete. Dieser war aber nur obligatorisch und Miete wurde auch nie gezahlt. Ich habe immer nur die normalen Kosten also Strom, Wasser, Heitzung etc. gezahlt, da das Haus aber auf den Namen von meim Vater läuft gehen die Kosten auch von seinem Konto ab, das Geld habe ich ihm immer in Bar gegeben jeden Monat hat sich bei uns so eingebürgert und ist auch noch bis heute so da wir das Haus noch nicht umgeschrieben haben.

Zu Meiner Beruflichen Situation, ich war 2010 ca. 2,5 Jahre lang selbstständig was sich dann aber Finanzeill nicht getragen hat, danach ca. ein halbes Jahr arbeitslos wo ich meiner Meinung nach auch Geld für diesen Mietvertrag erhalten habe, die wollten den damals sehen wo ich mich gemeldet hatte und hab mir nichts bei gedacht und diesen eingereicht.

Seit dem Arbeite ich wieder ganz normal wohne hier und gebe halt meinen Vater wie immer die Fixkosten jeden Monat.

Jetzt hat er aber dieses Schrieben bekommen und ehrlich geagt wissen wir nicht wie wir uns verhalten sollen, weil reich rechtlich besteht dieses Mietverhälltniss ja wirklich seit 2010 da es diesen Vertrag gibt.

Und selbst wenn ich dieses halbe Jahr arbeitslos zurückzahlen müsste währe das ok das währe für mich kein finanzeller Ruin, nur weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da wir angst haben eine 10 jährige Steuerforderung über mehrere 10T Euro zu erhalten oder generell strafrechtliche probleme bekommen könnten.

Miete, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Jobcenter, Mietverhältnis

Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen

Einmalzahlung für Mietwohnung normal?

Hey, ich interessiere mich sehr für eine neue Mietwohnung, die nicht weit von meiner Arbeit ist. Es ist ein privater Vermieter der die Wohnung zuerst selbst beziehen wollte, jedoch nach Trennung diese doch weiter vermieten will. Es sind 63qm, 3 Zimmer, im EG mit Balkon und Zugang zum eigenen Garten mit 104qm. Die Wohnung befindet sich in einer Gemeinde mit ca. 13.300 Einwohnern. Es ist eine kleine Wohnanlage mit 4 Einheiten. Die Wohnung wurde Kernsaniert, das haben die aber alles selbst gemacht, also keine Firma. Ein sehr kleines Badezimmer mit Dusche. Eine neue, schöne Küche für fast 9.000 Euro Küche mit E-Geräten. Neuer Vinyl Boden in allen Zimmern außer Bad natürlich. 2 Keller gibt es dazu. Die Wände wurden verputzt und Lampen in die Decke integriert. Der Herr hat seine Kaltmiete für die Wohnung auf 650 Euro erhöht + 100 Nebenkosten. Gas- und Stromkosten sind in der Warmmiete nicht enthalten, also müssen die Heizkosten selbst bezahlt werden. Zudem möchte der Herr noch für seine Küche eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Da die Küche meiner Meinung nach im Mietpreis mit verrechnet werden sollte, finde ich persönlich die Zahlung mehr als fragwürdig. Zudem finde ich auch das er den Kaltmietpreis zu hoch angesetzt hat dafür das nicht einmal die Heizkosten mit enthalten sind.

Ich Frage euch, weil mir die Wohnung nach der Besichtigung sehr gefallen hat und ich mich morgen mit dem Vermieter treffen werde. Und ich gerne gegen seine Preisvorstellung argumentieren würde.

Falls die Nebenkosten für die Wohnung über richtig verrechnet wurden ohne später eine Nachzahlung tätigen zu müssen, würde ich für die Wohnung monatlich mit der Heizung inklusive und ohne die bescheuerte Einmalzahlung maximal 750 Euro bezahlen, besser wäre natürlich auch ein bisschen weniger, aber auf keinen Fall einen Cent mehr.

Wie seht ihr das ganze??? Ist es überhaupt gerechtfertigt die Kaltmiete in so einer Ortschaft so hoch anzusetzen auch wenn es ein Privatvermieter ist???

Ich danke euch im Vorraus

Mietwohnung, Vermieter, Mietverhältnis, Mietpreis

Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis

Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

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Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung

Mietminderung bei Vertragsbruch?

Hallo,

eigentlich hätte ich heute am 01.02 die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen müssen. Der Vertrag besagt, dass das Mietverhältnis zum 01.02 beginnt.
Der Vermieter hat jedoch erst heute mit den alten Mietern die Übergabe der Wohnung gemacht und ich keine.
Somit habe ich zum heutigen Tag keinen Zugang zu meiner Wohnung bekommen.

Das nächste Problem ist:

In meiner Wohnung müssen bauliche Maßnahmen vollzogen werden. Eine Wand wurde noch nicht verputzt (siehe Bild unten) und die Dunstabzugshaube muss ausgetauscht werden. Dies wird der Vermieter nun in Angriff nehmen, jedoch habe ich durch die alten Mieter erfahren, dass bis heute Abend nichts in der Wohnung gemacht wurde.

Der Vermieter schrieb mir heute Abend: „Wir können uns gerne morgen Abend ab 17:30 Uhr treffen.Ich kann dir schon mal zuwegung zu der Wohnung verschaffen ab morgen Abend. Die Arbeiten Maler usw haben begonnen.“

Damit ist meiner Meinung nach nicht die offizielle Übergabe gemeint, denn der Vermieter hat gestern Abend am Telefon angedeutet, dass er mir einen der zwei Schlüssel geben wird, aber er den anderen erstmal behält für die Handwerker.

Die Probleme mit der Wand & der Dunstabzugshaube waren dem Vermieter bereits bekannt.

Ich habe mich mit einigen Bekannten unterhalten, die selber vermieten. Sie meinten, dass diese baulichen Maßnahmen vor Beginn des Mietverhältnisses beendet sein müssen.

Ich bin mit der Vorgehensweise meines Vermieters nicht einverstanden & bin auch nicht einverstanden, dass in der Wohnung für die ich eigentlich ab heute Miete zahlen muss, fremde Handwerker Zutritt haben.

Zudem kann ich mit meinen eigenen Renovierungsarbeiten nicht beginnen.

Der Vermieter meinte, dass ich meine Sachen in der Wohnung schonmal abstellen können & zum Beispiel ausmessen kann. Das möchte ich aber nicht, wenn dort fremde Personen ein & aus gehen.

Am Telefon meinte er, dass er eine richtig Übergabe vielleicht bis zum Wochenende schafft.

Ich möchte nun hier gerne erfragen, ob ich mir das gefallen lassen muss oder ob mir (auch von der rechtlichen Seite) eine Mietminderung zusteht bis zu dem Tag, ab dem ich beide Schlüssel habe & die Renovierungsarbeiten des Vermieters beendet sind.

Ich wäre auch einverstanden, wenn das Mietverhältnis doch erst zum 15.02 beginnt, damit ich in dem Zeitraum der baulichen Maßnahmen nichts mit der Wohnung zu tun habe. - Aber auch dort weiß ich noch ob das so einfach ist, wenn der Vertrag für den 01.02 unterschrieben wurde.

Da ich aktuell bei meinen Eltern wohne, kam mir natürlich auch bereits schon der Gedanke, ob es einen Weg gibt, das Mietverhältnis vorzeitig doch zu beenden. Da in den vergangenen Wochen einiges passiert ist & ich auch das Geschehen mit den Vormietern mitbekommen habe, möchte eigentlich kein Mietverhältnis mehr mit dem Vermieter eingehen, da es jetzt bereits nur zu Problemen führt. Gäbe es einen Weg noch aus dem Mietverhältnis raus?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus. ☺️

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