Arbeitserlaubnis – die meistgelesenen Beiträge

Auswandern USA als Truck Driver und Dogtrainer?

Mein Mann und ich spielen seit 2-3 Jahren mit dem Gedanken, auszuwandern. Er (29) Ist gelernter Berufskraftfahrer und ich (27) bald mit meiner Ausbildung zu Hundetrainerin fertig. Wir wollen an der Greencard Lottery teilnehmen. Allerdings würde ich in Betracht ziehen es über ein E2 Visum zu versuchen, da mir das realistischer erscheint. Würde mich gerne in meinem Bereich (Hundetrainer-Tagesbetreuung-Problemverhalten) gerne selbstständig machen. Ich weiß dass die Amerikaner ziemlich Hundeverrückt sind (zumindest viele) Und ich denke, vielleicht hätte ich da eine Chance mit, da es ja ziemlich schwer ist eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Und falls das Zukunft hat, wie würde es für ein dauerhaftes Visum später aussehen? Ich weiß das ein E2 Visum meist eine Laufzeit von ca. 1-3 Jahren hat und verlängert werden kann. Wann aber kann man darüber eine Greencard beantragen und könnte mein Mann dann auch eine erhalten?

Ich weiß dass es auch darauf ankommt, wie gut das Unternehmen läuft.

Ich weiß dass es kein Zuckerschlecken ist und mache mir auch nichts vor aber so etwas selbst aus der Ferne zu beurteilen ist nicht möglich.

Vielleicht findet sich ja jemand der mir dazu etwas sagen kann, der bereits selbst in die USA ausgewandert ist. (Nicht unbedingt mit dem selben Hintergrund -macht ja nicht jeder LKW-Fahrer und Hundetrainerin-)

Liebe Grüße

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Beschäftigung mit einem Aufenthaltstitel nach §21 Selbständige?

Ich bin Ausländer, der ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und jetzt in Deutschland freiberuflich arbeite. Ich bin manchmal auch von ein paar Arbeitgebern beauftragt, als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Meine Einkünfte kommen im Verhältnis 70% von selbständigen Tätigkeiten und 30 % von Beschäftigung her, schätze ich ein.

Nach dem Hochschulabschluss habe ich einen Aufenthaltstitel nach AufenthG §16 Abs 4 (Arbeitplatzsuche für Absolventen einer deutschen Hochschule mit Erlaubnis jeglicher Erwerbstätigkeiten) besessen und durfte mit ihm sowohl selbständig als auch sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nachdem dieser Aufenthaltstitel in 18 Monaten abgelaufen war, habe ich ein richtiges Arbeitsvisum gekriegt, und zwar einen Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §21 (Selbständige). Mit diesem Aufenthaltstitel kann man aber keine Beschäftigung machen und auch nirgendwie den Umfang deren Arbeitserlaubnis auf Beschäftigung erweitern lassen. Es geht aber komischerweise umgekehrt: Mann kann mit dem Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §18 (Beschäftigung) selbständig arbeiten, wenn man sich beim Amt ordnungsgemäß darüber meldet. Ich kann aber keinesfalls den Aufenthaltstitel §18 kriegen, weil ich überwiegend (70:30) selbständig arbeite. Die Beamtin der Ausländerbehörde hat mir geraten, meine Arbeitgeber zu bitten, den Vertrag meiner Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis umzuwandeln. Falls es klappen würde, wäre es natürlich toll. Ich wollte aber zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, ohne meine Arbeitgeber in Umstände gehen zu lassen. Wer von euch ist mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut? Habt ihr eine gute Idee?

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