Zwangsabmeldung Wegen Versicherung nicht bezahlt?
Hi meine Frau hat ihre Versicherung( sie ist auch der Halter) nicht bezahlt darauf hin hat das ordnungsamt das Fahrzeug entsiegelt. Jetzt habe ich das Fahrzeug versichern lassen evb liegt bei mir, kann ich es jetzt ganz normal auf mich anmelden??
2 Antworten
Klar, Wenn Du Brief, Schein, HU- Bericht, EVB- Nummer und Bankverbindung mit hast, kannst Du es ganz normal auf Dich anmelden.
Wenn Deine Frau wieder der Halter sein soll, bräuchtest Du noch zusätzlich ihren Ausweis und eine Vollmacht.
Ja, haben wir auch so.
Meine Frau ist Halterin und zahlt die Steuer, ich bin Versicherungsnehmer.
Wenn das siegel abgekratzt ist ist dann auch automatisch abgemeldet?
i.d.R. kratzen die das Kreissiegel ab, hier bei uns wird zusätzlich ein roter Aufkleber "entwertet" drüber geklebt, damit das sofort auffällt. Kann sien, dass es bei Euch anders ist.
Wenn das Fahrzeug nicht von der Kreisverwaltung selbst, sondern ins Amtshilfe stillgelegt wird, wird nur abgekratzt.
Es kann sein, dass das Kennzeichen Deinem Fahrzeug zugeordnet bleibt, weil es offensichtlich ist, dass es nach bezahlen der Steuer- Versicherungsschuld eh wieder zugelassen wird. Wenn der Halter es selbst abmeldet, ist es i.d.R. nach zwei bis drei Tagen wieder reservierbar
Okay das heißt ja wenn ich ihn anmelden gehe sind die alten Kennzeichen im System 😅
Kurz gesagt ja.
Auch wenn die Steuern von ihrem konto abgehen?