Zwangsabmeldung Wegen Versicherung nicht bezahlt?

2 Antworten

Klar, Wenn Du Brief, Schein, HU- Bericht, EVB- Nummer und Bankverbindung mit hast, kannst Du es ganz normal auf Dich anmelden.

Wenn Deine Frau wieder der Halter sein soll, bräuchtest Du noch zusätzlich ihren Ausweis und eine Vollmacht.

Loui346 
Fragesteller
 20.01.2024, 18:08

Auch wenn die Steuern von ihrem konto abgehen?

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TransalpTom  20.01.2024, 23:40
@Loui346

Ja, haben wir auch so.
Meine Frau ist Halterin und zahlt die Steuer, ich bin Versicherungsnehmer.

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Loui346 
Fragesteller
 21.01.2024, 07:35
@TransalpTom

Wenn das siegel abgekratzt ist ist dann auch automatisch abgemeldet?

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Loui346 
Fragesteller
 21.01.2024, 20:25
@Raven751

Hab noch eine kleine Frage die Kennzeichen sind laut Netz nicht mehr verfügbar. Kann ich die trotzdem wieder nehmen?

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TransalpTom  21.01.2024, 22:12
@Loui346

i.d.R. kratzen die das Kreissiegel ab, hier bei uns wird zusätzlich ein roter Aufkleber "entwertet" drüber geklebt, damit das sofort auffällt. Kann sien, dass es bei Euch anders ist.

Wenn das Fahrzeug nicht von der Kreisverwaltung selbst, sondern ins Amtshilfe stillgelegt wird, wird nur abgekratzt.

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TransalpTom  21.01.2024, 22:13
@Loui346

Es kann sein, dass das Kennzeichen Deinem Fahrzeug zugeordnet bleibt, weil es offensichtlich ist, dass es nach bezahlen der Steuer- Versicherungsschuld eh wieder zugelassen wird. Wenn der Halter es selbst abmeldet, ist es i.d.R. nach zwei bis drei Tagen wieder reservierbar

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Loui346 
Fragesteller
 22.01.2024, 05:03
@TransalpTom

Okay das heißt ja wenn ich ihn anmelden gehe sind die alten Kennzeichen im System 😅

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