Zumutbar, was kann man machen?

2 Antworten

Da hier das Schweizer Recht greift, bin ich da nicht firm drin.

In D gibt es bspw Beihilfe bei Gerichtsverhandlungen. Bzgl der Aussage wer sich in der Situation einen Anwalt leisten kann.

Vllt gibt es das in der Schweiz auch.

Ich würde zu diesen Tagen definitiv Einspruch einlegen mit der Nachfrage, warum eine Jobzusage weitere Bewerbungen notwendig macht.

Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit Du eine Zusage bestätigen kannst, denn Du bist meines Wissens in der Nachweispflicht.

Wie gesagt, ist in D so und nicht unbedingt in CH.

Ich empfehle dir fristgemäss Einspruch gegen die Sperre des Leistungszahlung zu erheben. Im Anfangsstadium ist da wohl kein Anwalt nötig sondern erst wenn dein Gesuch abgelehnt wird und dann ein Gerichtsverfahren ansteht wenn du den Bescheid nicht akzeptierst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung