Zeitgleich als Notarzt + Notfallsanitäter auf dem RTW fahren?
Hellou, ich befinde mich gerade in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin (Bayern) und mache nächstes Jahr meinen Abschluss, anschließend würde ich sehr gerne 1-2 Jahre fahren und letztlich ein Medizinstudium hinten dranhängen. Die Frage die ich mir nun stelle ist, ob man als Notarzt der zuvor bereits NotSan war regulär auf dem RTW fahren könnte, gleichzeitig aber (da man ja die Erlaubnis und das Wissen hat) genauso wie ein normaler Arzt bezahlt werden kann???
Klar ist man ja beim Rettungsdienst angestellt und keinem Krankenhaus, aber man ist nunmal Arzt und würde die gleiche Kompetenz wie ein NA aber auch NFS haben. Letztendlich sind das nunmal himmelweite Unterschiede in der Bezahlung (leider). Und ich hätte gerne diesen Ausgleich zwischen machen worauf man Bock hat und gut bezahlt werden.
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus…
7 Antworten
Nein, das ist (logischerweise) rechtlich dann nicht mehr möglich. Ein approbierter Arzt, kann unabhängig vom Vorhandensein der ärztlichen Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nicht mehr als Notfallsanitäter arbeiten und angestellt sein. Die Urkunde als Notfallsanitäter, verliert mit der Erteilung einer ärztlichen Approbation quasi ihre Gültigkeit bzw. wird sie von der ärztlichen Approbation dann sozusagen juristisch überschrieben. Ein Arzt ist ein Arzt und kein Notfallsanitäter mehr. Zwar könnte man sich in der Theorie einen Arbeitsvertrag als Notfallsanitäter geben lassen, dies würde jedoch aus strafrechtlichen und auch aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein. Ein Arzt ist unabhängig von seinem Arbeitsvertrag nuneinmal immer ein Arzt und er muss dann auch wie ein solcher handeln. Er darf und er muss die ärztliche Heilkunde vollständig ausüben und er genießt die ärztliche Therapiefreiheit. Ein Notfallsanitäter, hat dagegen ja nur eine begrenzte Heilkundeerlaubnis gemäß §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und kann heilkundliche Maßnahmen desweiteren anhand der lokalen gültigen SAA/ SOP der ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder anderer entsprechend verantwortlicher Ärzte ausüben. Arbeits- und versicherungsrechtlich, dürfte ein als Notfallsanitäter beschäftiger Arzt nur die Kompetenzen anwenden, welche einem Notfallsanitäter laut Gesetz zustehen. Aus strafrechtlicher und aus zivilrechtlicher Hinsicht, wäre er jedoch zu ärztlichem Handeln verpflichtet. Diese juristische Kollision, lässt sich nicht auflösen. Daher, kann ein Arzt dann nur noch die ärztliche Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben und mit dieser dann als Notarzt tätig sein.
Mfg
Notärzte werden genauso nach BAT bezahlt wie andere angestellte Ärzte auch.
Ein RTW wird nicht mit einer Person besetzt.
So einfach funktioniert das nicht. Da wird auch kein Rettungsdienst mitspielen. Warum auch?
Vielleicht kannst du als Notärztin auf einem Intensivtransportwagen oder ähnlichem mitfahren, diese fahren zumindest bei uns auch gelegentlich zu Notfällen.
Hi,
Zeitgleich als Notarzt + Notfallsanitäter auf dem RTW fahren?
Nein - ein solches Konstrukt ist nicht möglich.
Rollerfreake hat die Problematik bereits ausführlich beschrieben: es kommt hier zu einer sogenannten Pflichtenkollision. Das bedeutet, dass unterschiedliche, nicht miteinander vereinbare Pflichten aufeinandertreffen.
In diesem Fall: der approbierte Arzt ist verpflichtet, immer als Arzt zu handeln - die Weisungsgebundenheit, welcher der NotSan u.a. schon aus arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und mittelbar durch entsprechende Standardarbeitsanweisungen unterliegt, sind damit unvereinbar.
Oder anders ausgedrückt: Wer Arzt ist, kann nicht mehr als Notfallsanitäter arbeiten.
Die Besetzung der Rettungsmittel ist in den entsprechenden Landesrettungsdienstgesetzen geregelt und lässt eine derartige Kombination i.d.R. nicht zu.
genauso wie ein normaler Arzt bezahlt werden kann???
Maßgeblich für die Bezahlung ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht irgendeine Qualifikation "auf dem Papier".
Der taxifahrende promovierte Philosoph wird auch nur als Taxifahrer bezahlt, um ein plakatives Beispiel zu bringen.
Unabhängig davon unterliegt der Großteil der Rettungsdienste einem Tarifvertrag, in dem die Entlohnung generell geregelt ist.
Und ich hätte gerne diesen Ausgleich zwischen machen worauf man Bock hat und gut bezahlt werden.
Hin und wieder kommt man im Leben an dem Punkt, wo man sich entscheiden muss, was man eigentlich will.
Die von Dir angestrebte Tätigkeit ist in dieser Form nicht möglich.
LG