Mit welchen Qualifikationen darf man alles auf dem RTW mitfahren bzw. ihn fahren?

5 Antworten

Rettungsdienst ist Ländersache. Darum unterscheidet sich die Sache zwischen den einzelnen Bundesländern mal mehr mal weniger. Ich sprech mal aus bayerischer Sicht.

Die verantwortliche Person auf einem RTW ist schon mal der Rettungsassistent, der zur Zeit durch den Notfallsanitäter ersetzt wird. Das dürfte vermutlich in allen Bundesländern gleich sein.

Die wohl größten Unterschiede zwischen den Ländern wird wohl beim Fahrer liegen. In Bayern ist hierfür offiziell nur eine "geeignete Person" nötig. Das heißt soviel wie C1 Führerschein und Erste Hilfe Kurs. In meiner Gegend ist es in der Regel mindestens ein Rettungssanitäter.
Gefährliches Halbwissen: In Bremen sind glaub ich 2 Rettungsassistenen auf einem RTW notwendig.

Als Praktikant auf einem RTW kann eigentlich jeder Volljährige mitfahren. Dafür muss man einfach bei der Wache fragen. Es wäre aber von Vorteil, wenn man davor zumindest einmal KTW mitgefahren ist, damit man den Patientenumgang ein bisschen kennt und mit der Trage umgehen kann, sowie wenn man den HLW-Algorithmus kennt.
Weiteres Wissen, wie Infusion vorbereiten usw ist natürlich nicht von Nachteil, aber nicht zwingend nötig.

strol  26.04.2017, 22:51

Ich hab grad nochmal recherchiert. Laut Wikipedia ist in Bremen als Fahrer auch nur ein Rettungssanitäter notwendig, aber in Berlin ist dafür ein Rettungsassistent/Notfallsanitäter als Fahrer nötig.
Hab des wohl verwechselt :D

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Rollerfreake  27.04.2017, 19:11
@strol

In Österreich ist der NotSan nicht wesentlich länger als der RettSan in Deutschland, Regelausbildung 780 Stunden. In Österreich können rechtlich sogar auch zwei Rettungssanitäter auf dem Rettungswagen sein und der RS in Österreich hat nur 260 Stunden Ausbildung (100 Stunden Lehrgang und 160 Stunden Praktikum), also weniger wie Rettungshelfer hier in Deutschland. Krankenhauspraktika ist in Österreich beim RS gar keines, beim NotSan nur 40 Stunden. Da sieht man die Unterschiede zu Deutschland :).

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Das ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt, die Landesrettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer regeln die Besatzung der unterschiedlichen Rettungsmittel. Auf dem Rettungswagen ist in jedem Bundesland ein Notfallsanitäter oder Rettungsassistent als verantwortlicher Transportführer vorgeschrieben, als Fahrer schreiben die Rettungsdienstgesetze in den meisten Bundesländern einen Rettungssanitäter vor, in wenigen Bundesländern geht aber auch noch ein Rettungshelfer als RTW- Fahrer. 

Notfallsanitäter ist noch ein neues Berufsbild, das es in Deutschland erst seit 01.01.2014 gibt. Wenn man bedenkt das die Ausbildung zum Notfallsanitäter drei Jahre dauert, ist der erste Ausbildungsgang dieses Jahr mit der Ausbildung fertig. Die meisten die aktuell bereits Notfallsanitäter sind, sind demnach Rettungsassistenten mit staatlicher Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter.


Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Engine911  27.04.2017, 15:43

Es gibt Bundesländer wo nochnichtmal ausser dem Rettass bzw jetzt NotSan etwas vorgeschrieben ist.

In Bawü glaube ich ist nur ein geeigneter Fahrer vorgeschrieben,kann aber auch ein anderes Bundesland gewesen sein.

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Rollerfreake  27.04.2017, 19:02
@Engine911

Da hast du vollkommen Recht, in Bayern ist nur eine "geeignete Person" vorgeschrieben, also theoretisch auch jemand mit einem Erste- Hilfe Kurs und entsprechendem Führerschein. Wobei ich mich Frage wie das bei juristischen Streitigkeiten wäre, ob der Richter wohl jemand mit EH- Kurs als "geeignete Person" als RTW- Fahrer sieht?, wohl eher nicht. Eine genaue Definition wann eine Person eine "geeignete Person" ist, existiert schließlich nicht. In BW war es bis zum April 2016 ein Rettungshelfer, seither muss es ein Rettungssanitäter sein. 

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Führerschein C1 und Mitarbeiter der jeweiligen Hilfsorganisation. Dazu die entsprechende medizinische Ausbildung und wiederkehrende Weiterbildung.

Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent und Notfallsanitäer

Das hängt aber auch von den Landesrettungsdienstgesetzen der einzelnen Bundesländer ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

Mein Bekannter macht zurzeit seinen Rettungssanitäter und ist bald fertig, er fuhr dort dann als Praktikant mit.

Ebenfalls ist er ehrenamtlich dort tätig und fährt öfters einen RTW