Zählt man gesetzlich bei muslimischen Eltern automatisch auch als muslime?
Meine Mutter ist muslim und sie sagt ich bin damit automatisch auch eine. Sie meint das stände im Gesetzbuch, dass man automatisch die gleiche Religion wie seine Eltern hat oder so!
Aber ich bin nunmal nicht muslim! Ich respektiere jede Religion, aber dann will ich auch dass man respektiert, dass ich nunmal an Jesus und Gott glaube!
Ich finde mit 19 jahren habe ich sehr wohl ein Recht darauf, zu glauben was ich will und nicht an das was meine Mutter glaubt!
Steht es echt im Gesetzbuch dass man automatisch die selbe Religion hat wie seine Eltern, auch wenn man eigentlich einen völlig anderen Glauben hat? Weil, nichts für ungut, aber das macht 0 Sinn für mich!
In welchem Gesetzbuch soll das stehen?
Sag du es mir! Meine Mutter hat das gesagt, nicht ich!
Wenn deine Mutter das gesagt hat, wird sie es wissen. Warum fragst du sie nicht?
Weil man mit ihr nicht reden kann!
4 Antworten
Nein, da gibt es keine Gesetze dazu. Es gibt Schätzungen wonach man so ungefähre Zahlen hat und da zählen Kinder mit muslimischen Migrationshintergrund dazu. Namentlich bekannt sind diese natürlich nicht. Namen braucht man nur bei kirchensteuerpflichtigen Religionsangehörigen.
Nein.
Bis zum 14. Lebensjahr dürfen die Eltern über deine Religionsausübung bestimmen. Aber ab deinem vollendeten 14. Lebensjahr bist du nach deutschem Recht religionsmündig. Im Gesetz steht das so:
Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. ( KErzG §5)
Das heißt, du darfst selbst bestimmen, ob und was du glaubst und ob du Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein möchtest oder nicht.
Ab dem 18 Lebensjahr bist du sowieso mündig und kannst in allen Angelegenheiten über dich selbst entscheiden! Da gilt ohnehin das Verfassungsrecht der Glaubensfreiheit.
Grundgesetz Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Wenn Du in Europa lebst nicht. In den meisten islamischen Ländern ist dies jedoch der Fall. Vielleicht verwechselt das Deine Mutter also mit der Gesetzgebung in dem Land, von wo sie gekommen ist, sollte sie zugewandert sein.
Naja, sie will das halt sicher für Dich. Kann ich aus ihrer Sicht sogar verstehen, weil das auch was mit Familientradition usw. zu tun hat und sie, wenn sie selbst an den Islam glaubt, es sicher gut mit Dir meint, wenn Du in dieser Religion bleiben sollst. Ist aber trotzdem Dein Leben.
Das dürfte mehr Wunschdenken deiner Mutter sein. Ein Druckmittel, damit Du nicht auf andere Gedanken kommst.
Du kannst Jesus/Gott weiter nachfolgen. Es ist der Weg, den viele Muslimas vor Dir auch gegangen sind. Selbst im Nahen Osten.
Aufbruch in die FreiheitFrauen in der islamischen Welt begegnen Jesus
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Träume und VisionenWie Muslime heute Jesus erfahren - 23 wahre Geschichten
Tatsächlich habe ich schon immer an Jesus und Gott geglaubt. Meine Mutter hat nur halt ein problem damit!
Ist denn für sie Isa nicht Jesus? Klar, wenn Jesus ein Teil Gottes ist, dann wird sie das nicht akzeptieren können.
Naja sie ist schon ald Kind früh nach Deutschland gekommen, also müsste sie eigentlich in all den Jahren durchaus vertraut mit dem Gesetz sein! Entweder hat sie den Teil nicht gelesen oder sie blöfft nur.