Zählt das als Steuerhinterziehung?
Ich hab so eine Idee gehabt.
Ich verkaufe gerne Sachen bei Ebay Kleinanzeigen und frage mich ob ich Sachen von Amazon bei mir reinstecken kann.
Nach dem Prinzip jemand kauft es , ich bestelle es bei Amazon und lass es direkt zu ihm liefern.
Wäre das legal ?
Gruß Soulreaper
5 Antworten
Klingt nach einem Gewerbe.
Beachte aber die ganzen Hindernisse. Beispielsweise gibst du ja dann scheinbar die Daten deines Kunden an Amazon weiter, ohne dass er davon etwas weiß.
Sehr heikles Geschäftsmodell also. Wäre eventuell in der Form gar nicht legal/umsetzbar.
Aber du kannst dich da gerne mal beraten lassen.
Das klingt nach einem ganz normalen Online-Shop. Lass dich am Besten mal beraten, z.B. bei der IHK oder so. Man muss da einige Dinge beachten.
Nicht als Minderjähriger und auch nicht ohne Gewerbeanmeldung.
Warum sollte jemand bei dir bestellen wenn er die Ware über Amazon direkt günstiger bekommen kann?
Und ja, das wäre bei dir gewerbliches Handeln mit allen Pflichten. Anbieterkennzeichnung, Gewerbeanmeldung, Steuer- und Buchführungspflicht. Zudem bist du als gewerblicher Inverkehrbringer für die Gewährleistung verantwortlich.
Wenn du deinen Handel als Gewerbe anmeldest, ist das OK.
Es kommt darauf an wie oft Du das machst. Wenn Du es nur ab und zu machst würde ich nicht von einem Gewerbe sprechen. Solltest Du das aber regelmäßig machen ist es ganz klar ein Gewerbe. Du schreibst das Du ein Teenie bist. Da kannst Du auch noch gar kein Gewerbe anmelden und außerdem bist Du noch gar nicht geschäftsfähig.
Nein. Schon beim ersten Gegenstand, den der Fragesteller kauft, um ihn weiter zu verkaufen gründet sich das gewerbliche Handeln.
Wenn Du ein Gewerbe betreibst, und das wäre dies ja schon, dann musst Du auch Steuern abführen.
Und als Jugendlicher ? Geht das also wenn ich das alles selber mache?
Als Jugendlicher bekommst du kein Gewerbe angemeldet - ausser du wirst auf Antrag vom Familiengericht für geschäftsfähig erklärt.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ein Jugendlicher überhaupt ein Gewerbe betreiben darf, vermutlich eh nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Aber, wenn Du das ernsthaft vorhast, dann solltest Du dich bei den zuständigen Ämtern bzw. ggfs. einem Steuerberater zuverlässig kundig machen und nicht im anonymen Internet.
Alles Gute!
Wenn ich es zu mir bestelle und dann weiterverschicke ? Wäre das erlaubt.