Könnte man zum Beispiel etwas auf ebay reintun und wenn es jemand kauft auf amazon das Produkt auf seine Adresse bestellen?

8 Antworten

Das solltest du nicht machen denn wenn du das machen würdest würdest du ärger bekommen da es zum einen Gewerblich wirken könnte und zum anderen, was machst du wenn es das nicht mehr bei Amazon lieferbar ist? Du wärst verpflichtet zu liefern und das wäre dann dein Problem, wenn Amazon nicht liefert.

Und würde ich etwas bei einem VK kaufen und der bestellt es auf Amazon und schickt es dann so zu mir, ich würde mich dann bei Ebay beschweren, weil bei Amazon kann ich auch selber kaufen.

Würde gehen nur ist auf Amazon alles teurer als vergleichbare Sachen auf eBay also entweder machst du Verlust oder du verkaufst gar nicht weil es niemand bei eBay teurer kauft als neu bei Amazon

Da Du die Frage um 0:17h erneut gestellt hast:

NEIN.

Das wäre zum einen gewerblicher Handel, zum anderen würde ich als Käufer, Dich bei beiden Verkaufsplattformen melden, da Du meine Daten ohne mein Einverständnis weitergegeben hast. Das nennt sich Datenschutz.

Zum anderen darfst Du weder über ebay noch über Amazon handeln, da Du ausgesprochen minderjährig bist.

Such Dir einen Job, den Du in Deinem Alter bereits ausführen darfst und lerne arbeiten:

https://www.gutefrage.net/frage/was-tun-wenn-ich-es-nicht-schaffe-bei-der-arbeit-zu-bleiben

Meinst Du anderen passt es für Dich mitzuarbeiten und Dich durchzufüttern?

DU darfst das sowieso nicht, denn du bist minderjährig.

Ebay und Amazon sind ab 18J.