Wohnungsübergabe?

6 Antworten

Dafür sorgen, dass der Schmonz draußen ist, und am 30.06. zu normalen Geschäftszeiten eine Übergabe stattfinden kann.


DerCaveman  26.06.2025, 16:16

Der Vermieter kann die Rueckgabe allerdings erst nach der Beendigung des Mietverhaeltnisses verlangen und nicht auch schon vorher. Am 30. Juni laeuft das Mietverhaeltnis ja noch.

DerCaveman  26.06.2025, 16:29
@einandereruser

Der Anwalt dort schreibt: "Der Übergabezeitpunkt ist gemäß § 546 I BGB der letzte Tag der Mietzeit." In § 546 I BGB steht allerdings etwas anderes, naemlich: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben." Also nicht am letzten Tag, sondern erst danach.

einandereruser  26.06.2025, 16:31
@DerCaveman

Ich kann lesen. Und trotzdem glaube ich dem Anwalt immer noch mehr, denn die haben täglich mit der Rechtsprechung durch Gerichte zu tun, und werden schon wissen, was Sache ist.

§ 546 Abs. 1 BGB: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben." Nach Beendigung des Mietverhaeltnisses!

Das Mietverhaeltnis endet mit Ablauf des 30. Juni. Der Vermieter kann somit die Rueckgabe der Mietsache erst am 1. Juli verlangen und nicht schon am 30. Juni, an dem das Mietverhaeltnis ja noch gar nicht beendet ist.

Dann hast du eben dafür zu sorgen das du am 30.06. schon wieder Zuhause bist.


DerCaveman  26.06.2025, 16:09

Und § 546 Abs. 1 BGB ignorieren wird einfach mal.

Jurafuchs  26.06.2025, 16:16
@DerCaveman

Du bist doch mal wieder der Klügste im Raum, dann belehre uns doch gerne wieder mit deinem unendlichen (Un-)wissen

DerCaveman  26.06.2025, 16:19
@Jurafuchs

Den genannten Paragrafen wirst du als "Jurafuchs" ja wohl kennen oder zumindest nachschlagen koennen. Da es aber nur um den ersten Absatz geht und der auch noch sehr kurz ist, will ich diesen auch gern zitieren: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."

"NACH Beendigung" des Mietverhaeltnisses und nicht "waehrend"!

Jurafuchs  26.06.2025, 16:22
@DerCaveman

Ach, was würde ich nur ohne dich tun! Wir wären alle so dumm ohne dich!

DerCaveman  26.06.2025, 16:24
@Jurafuchs

Du weisst doch, dass ich die Diskussionen mit dir immer besonders geniesse, weil du immer so schoen sachlich bleibst ;-)

Jurafuchs  26.06.2025, 16:25
@DerCaveman

Immer gern, werter Kollege! Ich hoffe, wir können hier alle weiterhin noch so viel von dir lernen!

CK1986  26.06.2025, 17:28
@Jurafuchs

Euch ist klar, dass ihr euch wegen einem inzwischen inaktiven TROLL in der Wolle habt?

Btw.: Caveman hat halt trotzdem Recht.

Dein Vertrag endet zum 30.06. Also hat dein Vemieter auch das Recht, am 30.06. die Schlüssel zu erhalten.

Du kannst einen Bevollmächtigten bitten, die Wohnungsübergabe für dich zu erledigen. Oder deinen Vermieter um Kulanz bitten und den Schaden für eine spätere Übergabe übernehmen.


DerCaveman  26.06.2025, 16:21
Dein Vertrag endet zum 30.06. Also hat dein Vemieter auch das Recht, am 30.06. die Schlüssel zu erhalten.

Aber am 30. Juni ist das Mietverhaeltnis doch noch gar nicht beendet.

Du hast den Vertrag mit dem Vermieter zu erfüllen. Du hast deinen Urlaub dann so zu planen, dass die Übergabe kein Problem darstellt.

In der alten Wohnung habe ich noch 2 - 3 Kleinigkeiten stehen die ich rausholen muss

Auch das ist dein Problem, wobei "Kleinigkeiten" mich aufhorchen lässt. Das kann von 2 kleinen Tüten bis zur halben Wohnungseinrichtung alles bedeuten.


verreisterNutzer  26.06.2025, 16:10

Ja am 30.06 noch ganze wohnung drinnen inklusive Küche genau 😃