Übergabe eines Autos verzögert sich andauernd?

Hallo!

Das ist jetzt eine unter Umständen "saublöde" Frage, aber es lässt mir keine Ruhe.

----> wollte dieser Tage mit einem Freund ein Auto abholen, das er über einen Händler bekommen sollte. Hat alles soweit gepasst, bis wir dort waren; angeblich sei der Gebrauchte noch immer in einer Halle bei anderen Autos.

Am Ende erfuhr ich von meinem Freund, dass das Ganze seit Monaten ein Hin und Her sei. Er erteilte den Auftrag, ein Winterauto zu bekommen - nachdem er seinen bisherigen Alltagswagen im Sommer über das Autohaus hat verkaufen lassen, einigte man sich darauf, dass der Händler ihm für den Betrag ein Auto für den Winter organisiert und den W126 über den Winter schonen kann.

Er schäumt natürlich vor Wut, dass er den top-gepflegten 300SEL jetzt im Winter auf die Arbeit benutzen muss, aber der Händler habe ihm seit Monaten den Wagen in Aussicht gestellt, sogar gesagt, wer den gefahren hat und ähnliches, aber die Übergabe immer weiter hinausgezögert.

Wohlgemerkt - es geht um fast 2000 Euro, die ausstehen.

Recherchen bei Mercedes über einen dort arbeitenden Freund ergaben, dass der erwähnte "Kunde", der sogar namentlich bekannt ist, Ende 2018 mit 84 Jahren gestorben ist (ich kannte den über meinen Opa, aber ich habe den nie mit einem Auto gesehen), gar keinen solchen Wagen hatte bzw. zumindest keiner auf ihn angemeldet gewesen sei. Es gab zwar Autos im Archiv, die passen könnten, aber nicht auf diesen Mann angemeldet waren. Aber der Händler sagte andererseits, dass der Wagen einige Jahre auf den Sohn gelaufen sei (von dem es keinen Namen gibt) und aktuell seit einigen Monaten abgemeldet sei, nachdem er Sohn auch starb. Das kann man glauben oder nicht.

Was kann man da machen? Problem: Mein Freund ist mit diesem Händler befreundet und der Typ ist eigentlich auch nett und wir denken nicht, dass er ihn betrügen will - was kann man da eigentlich machen? Mit Anwalt usw. drohen will mein Freund nicht, ich hätte das schon längst gemacht. Wie gesagt, es stehen fast 2000 Euro aus. Mein Freund braucht die Summe nicht, der hat richtig Geld, aber es geht ums Prinzip.

Nachdem er Dampf machte, sei jetzt Mittwoch Übergabetermin - ich habe meine Mühe, das zu glauben. Der Freund ist soweit, dass er sich am Montag/Dienstag irgendeine Winterhobel holt...

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Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

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Auszug: Für welche Schäden muss ich haften?

Nochmal eine Frage zum Auszug aus einer Mietwohnung. 

Wir hatten jetzt die Wohnungsübergabe. Die Vermieterin hat folgendes beanstandet: 

  1. Wohnung wäre nicht ordentlich genug gestichen und der gelb gestrichene Flur passt ihr nicht (das bleibt auch so, da wir keine Klausel dazu im Mietvertrag haben und bei Einzug und vor Auzug nur das gestrichen haben, was wirklich nötig war.) 
  2. Eine kleine Macke in der Wohnungstür(ca 1,5 cm lang, Bleistiftstrich dick) Dafür soll nun ein Schreiner kommen und das ausbessern. 
  3. Die Zimmertüren waren nicht sauber genug und sollen nochmal mit Politur geputzt werden. 
  4. Farbspritzer auf einer Fußleiste (werde ich heute noch beseitigen) 
  5. Die Wände im Hausflur und das Treppengeländer wurden angeblich NUR von uns beschädigt. (Vor 3 Monaten ist eine neue Mieterin eingezogen und etwa seit dem renovieren die Nachbarn gegenüber. Es sind alle paar Tage fremde Handwerker im Haus oder es werden Möbel durchs Treppenhaus getragen) Die Vermieter wohnen weiter weg und sind max. 2 mal im Jahr im Haus. 
  6. Der Toilettendeckel war bei Einzug neu und weist nun Gebrauchsspuren auf. Er soll ersetzt werden. 

Ich glaube, das wars soweit.

 Bis auf Punkt 1 ist alles im Übergabeprotokoll vermerkt. Um Punkt 4 kümmere ich mich heute. 

Auf was muss ich mich einstellen? Was kann mir die Vermieterin vom Rest noch in Rechnung stellen? 

Sry, wegen dem langen Text...

Miete, Mietwohnung, Recht, Kaution, Vermieter, Übergabe
Was soll ich nur machen, wenn sie wieder unzufrieden ist?

Hallo ihr lieben, Ich brauche mal eure Hilfe , dumme Kommentare oder sonst was könnt ihr euch sparen.

Also mein Mann und Ich sind zum 01.06.2017 in unsere neue Wohnung gezogen. Die alte Wohnung haben wir auch noch, da die Kündiung erst zum 31.06.2017 bestätigt wurde. Jetzt am DO, 22.0'- war die Wohnungs- und Schlüsselübergabe, das dachte ich zumindest. Unsere Hausverwalterin hat uns Sachen vorgeworfen, die ich nicht so einfach auf die leichte Schulter nehme und mich ggf. auch wehren tue. Sie hat uns vorgeworfen wie schlimm die Wohnung doch aussieht und wir ja nichts gemacht hätten. Sprich nicht gemalert, nicht gewischt, keine Fenster geputzt - gar nichts. Obwohl das so alles nicht stimmt. Mein Mann hat an dem einen Wochenende, mit 2 Arbeitskollegen von ihm gemalert und ich habe zusätzlich einen Tag vor der Übergabe 3 Stunden in der Wohnung verbracht um Fenster zu putzen, wischen etc.. in ihren Augen alles nicht gut genug. Jetzt haben wir eine Frist von 14 Tagen bekommen um die Mängel zu beseitigen. Was soll ich nur machen, wenn sie die Wohnung wieder nicht akzeptiert? Dann bekommen wir die Kaution nie zurück. Ich muss auch ehrlich sagen, wir hatten in der Vergangenheit auch schon sehr viel Ärger. Allerdings nicht nur wir , sondern auch andere Mieter. (Ist eine private Vermietung), Was meint ihr sollte ich das nächste Mal vllt filmen wenn ich erneut maler und sauber mache damit ich beweise habe? Am Donnerstag wollen meine Mutter und ich zur Rechtsschutzversicherung gehen und uns informieren. Zur Not wenn sie die nicht abnimmt einen Anwalt hinzuziehen, wobei ich denke das bringt nicht sehr viel. Aber wie gesagt wir wurden in der Vergangenheit schon sehr oft von denen bloß gestellt..

Was sollen wir tun?

Wohnung, Vermietung, Privat, unzufrieden, Übergabe
Was tun, wenn eine Wohnung zu Mietbeginn nicht verfügbar ist?

Guten Morgen Community, eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Pärchen unterschreibt einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.05.17. Die beiden haben dem Vormieter eine Ablösesumme für seine Küche bezahlt, im Gegenzug zieht der Mieter früher aus, so dass die zwei noch Zeit zum Streichen haben. Der Vermieter sagte zu, dass die beiden den Schlüssel erhalten, sobald der Vormieter diesen abgegeben hat (natürlich nicht nachweisbar). Nun passiert folgendes: Der Vormieter gibt kurz vor Ostern den Schlüssel ab, so dass das Paar nach Ostern in die Wohnung könnte. Nun kommt aber der Vermieter auf den Gedanken, dass der Vormieter ja noch die Wohnung streichen müsste oder 500 € zahlen soll. (Ob die Renovierungsklausel in seinem Mietvertrag rechtswirksam ist, ist nicht bekannt) Das Pärchen hätte die Wohnung im derzeitigen Zustand übernommen und selbst gestrichen. Der Vermieter will das aber nicht und besteht nun darauf, dass der Vormieter streicht. Oder zahlt. Der will nun verständlicherweise lieber streichen statt zahlen. Das Pärchen hat erst ab 01.05. ein Anrecht auf die Schlüssel, das ist klar. Leider befindet sich der Vormieter derzeit im Urlaub und so ist es fraglich, ob die zwei den Schlüssel zum Mietbeginn erhalten, weil der Vormieter noch wegen Streicharbeiten drin ist. Welche Möglichkeiten hat das Paar, wenn die Schlüsselübergabe nicht zu Mietbeginn erfolgen kann? Wer nun für diesen Schlamassel verantwortlich ist, ob Vermieter oder Vormieter, ist nicht bekannt.

streichen, Mietrecht, Übergabe
Was soll ich tun, wenn Untervermieter nicht zur Zimmerabnahme anwesend ist (Schlüsselrückgabe)?

Ich habe folgendes Problem: Mein Untermietvertrag läuft am 31.01.2017 aus. Für die Übergabe habe ich meinem Untervermieter auch bereits einen Termin vorgeschlagen. Darauf kam von ihm keine Antwort. Ich habe auch die Befürchtung, dass da nichts mehr kommt und er zur Übergabe auch nicht anwesend sein wird. Ich werde in jedem Fall ein Übergabeprotokoll anfertigen und dieses auch durch einen Zeugen bestätigen lassen sowie zahlreiche Bilder der Wohnung machen. Mein Untervermieter wird ebenfalls aus dem Hauptmietvertrag zum 31.01.2017 aussteigen. Wahrscheinlich hat er dann auch kein Interesse daran, überhaupt eine Übergabe zu machen. Was soll ich mit dem Schlüssel machen, wenn er nicht anwesend ist, um ihn entgegen zu nehmen? Vom Einwohnermeldeamt weiß ich, dass er noch an der Adresse gemeldet ist, wo ich jetzt ausziehe. Zu Beginn des Mietverhältnisses (im Oktober 2016) hat er mir eine andere Adresse gegeben wo er wohnt. Allerdings wird dort sein Name wohl nicht am Briefkasten zu finden sein, da er ja noch woanders gemeldet ist. Zudem möchte ich auch noch meine Kaution wieder haben, von der ich bis heute keinen Nachweis habe, dass diese angelegt wurde (ich befürchte die werde ich nicht wieder sehen bzw. dass ich diese erst einklagen muss). Was soll ich nun mit dem Schlüssel machen, damit ich nicht in Verzug gerate bei der Rückgabe? Kann ich den Schlüssel auf seine Kosten zusenden, wenn ich eine Adresse von ihm bekomme? Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Danke schonmal im voraus!!

Schlüssel, Übergabe
Unzufrieden mit der endreinigung?

Hallo zusammen

Ich hatte heute meinen abgabetermin meiner 3.5 zi wohnung. Um nicht selber zu putzen, beauftragte ich eine putzfirma mit abgabegarantie. Abgemacht war das wir uns am montagmorgen um 7 uhr in der wohnung treffen. Ich war da doch dann kam ein telefon von der putzfrau und sie sagte mir dass sie noch einen notfall hätten, sie aber um ca 10 uhr in meiner wohnung wären. Also habe ich den schlüssel gelegt und gesagt dass ich um 13 uhr dafür schnell vorbei komme. Als ich zur besagten zeit wieder in der wohnung war, war immernoch niemand da, ohne mich zu informieren. Also rufte ich die putzfrau an die mir dann mit einem frechen ton antwortete, sie sei schon auf dem weg, sie fragte noch gleich ob der balkon mit dem hochdruckreiniger geputzt werden muss, ich bejahte dies, der mehraufand kostet aber 75.- mehr was auch im vertrag so geschrieben wurde. (Heute habe ich von meinen nachbarn erfahren, dass sie erst um 16 uhr aufgetaucht sind). Um 21 uhr rief mich die putzfrau an und sagte mir, die wohnung ist nun sauber, es wäre nur noch der keller und die parkpläze die heute (dienstag) gewischt werden. Ich aktzepierte dies. Heute kurz bevor ich in die wohnung ging, erhielt ich wieder einen anruf, sie wäre im stau und kommt 5 min vor abgabe in der wohnung an. Ich dachte mir, ja sie kann dann dort noch putzen während ich mit dem vermieter das protokoll erledige. Als ich nun mit dem vermieter die wohnung betrat, traf mich fast der schlag, der boden wurde nicht gesaugt und aufgenommen, das badezimmer war nicht geputzt oder nur sehr wenig, der backofen war dreckig, die fenster verschmiert.. Es hatte noch spinnennetze an der wand. Etc.. Da ich das glück habe dass nicht sofort ein nachmieter reinkommt, haben sie noch zeit bis donnerstag nachzureinigen. Dies durch meinen kulanten vermieter.

Nun meine frage:

Muss ich der firma den vollen preis bezahlen oder kann ich dur den mehraufwand etwas davon abziehen?

  • Ich fahre/fuhr jetzt 3 mal zusätzlich zur wohnung (montag 7 uhr, 13uhr, neuer abgabetermin am donnerstag)

-Ich stand sehr schlecht vor meinem vermieter da

  • Ich wurde ständig von ihr angelogen, das dies geputzt worden war aber nicht besser zu reinigen geht, aber als ich mit dem fingernagel drüber gieng war alles fast sauber. (bsp. boden, backofen, toillete)

Ich danke euch für eure antworten schon im vorraus!

Reinigung, Wohnung, Mieter, unzufrieden, Übergabe
Komischer Interessent bei eBay Kleinanzeigen, was tun?

Hallo Leute!

Vor kurzem habe ich ein Angebot bei eBay Kleinanzeigen online gestellt, es geht um hochhackige Stiefel, die absolut neu sind, da mir der Absatz doch zu hoch ist. Es hat sich auch schon ein Interessent (ein Mann) gemeldet, der die Stiefel kaufen möchte. Da wir beide in München wohnen, hat er vorgeschlagen, dass er die Schuhe abholt, aber das möchte ich nicht, da ich es schon komisch finde, dass ein erwachsener Mann Damenstiefel in Größe 37 für 120€ kauft. Ich möchte nicht, dass er dann genau weiß, wo ich wohne. Er hat mir gesagt er sei Hobbyfotograf und bräuchte die Schuhe für ein Model. Dabei hat er mich auch gefragt, ob ich bei dem Shooting auch gerne dabei wäre, er würde mir dafür sogar Geld geben. Ich habe das abgelehnt, weil ich Angst habe, dass er mich bei diesem Shooting zu Sachen zwingt, die ich nicht machen möchte. Ich habe vorgeschlagen, dass wir uns in einem Einkaufszentrum für die Übergabe treffen könnten. Er hat zugestimmt. Trotzdem weiß ich nicht, ob ich das so machen soll. Ich habe nämlich keinen, der Zeit hätte, mich zu diesem Treffen zu begleiten. Aber gleichzeitig denke ich mir, was mir der Typ tun kann, da wir uns ja in einem öffentlichen Einkaufscenter treffen wollen, wo viele andere Leute auch noch sind.

Was haltet ihr von der Geschichte? Würdet ihr euch treffen, oder lieber auf andere Interessenten warten? Würde mich über euren Rat sehr freuen!

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Verschimmelter Neubau-Keller vor Übergabe

Hallo wir brauchen dringend Rat...

wir haben mit vertraglich vereinbarter 7-monatiger Bauzeit unser EFH von einem Bauträger bauen lassen. Zum 23. März 2012 hätten wir unsere Übergabe haben müssen. Da zu diesem Zeitpunkt noch einige Positionen und Mängel offen standen, mussten wir zum 1. April 2012 ohne Übergabe einziehen. Bereits in der Bauphase gab es einige gravierende Baumängel (Versicherungsfall verschimmelter Dachstuhl / Baubiologen / Spazielfirma zur Behebung) die aber ohne Probleme vom Bauträger behoben wurden. Nun wohnen wir seit 2 Monaten im Haus und mussten feststellen, dass sich in unserem Nutzkeller (keine Heizung) trotz regelmäßigem Lüften in der kühlen Tageszeit, massiv Feuchtigkeit bildet und alle eingelagerten Gegenstände (Massivholzmöbel ...) verschimmelt sind. Bereits vor unserem Einzug haben wir immer wieder darauf hingewisen, das der Keller kalt und klamm ist und dort Trockengeräte reinmüssen. Was aber nie geschah. Zwei Tage vor unserem Einzug wurden vom Trockenbauer noch die Wasserrohre verkleidet und hier ist die Trockenbauwand im unteren Bereich mit Schimmel übersäht. Der Waschraum (indem noch keine Wäsche getrocknet wurde / nur ab und zu Abluftwäschetrockner an) ist nicht betroffen, da dieser Raum frühzeitig mit einer Folie abgeklebt wurde, da wir im Keller noch keine Innentüren haben. Eine Spezialfirma für Bautrocknung, die sich auch unserem Dachstuhl angenommen hatten, haben nun als erste Maßnahmen alles hermetisch abgeklebt, Proben genommen und Feinpartikelstaubsauger aufgestellt. Unser Bauträger hat den Fall an seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nun erfahren, dass man automatisch, stillschweigend sein Haus übernimmt, in dem Moment indem man einzieht, auch ohne ofizielle Übergabe!? Wir haben allerdings vertraglich 5 Jahre Garantieleistung auf unser EFH. Die Abschlusszahlung i.H.v etwa 18.000 € haben wir einbehalten.

Ist unser Bauträger für die Behebung dieses Schadens und ordnungsgemäße Trocknung zuständig? Macht das mit der noch nicht ausgeführten Übergabe etwas aus? Wer ersetzt und unsere Gegenstände, die vernichtet werden müssen? Was müssen wir hier bei der Wertermittlung der Gegenstände beachten (Fotos)? Können wir hier auch Schadensersatz geltend machen, da wir unseren Keller nun für Monate nicht nutzen können?

Wir haben drei kleine Kinder. Darunter ein Baby und unser mittlerer Sohn hat schon seit längerem Asthma und Allergien und für uns ist dieser Schimmel sehr schlimm!!!

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Bild zu Frage
Schimmel, Einfamilienhaus, Keller, Neubau, Übergabe

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