Übergabe – die meistgelesenen Beiträge

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Verschimmelter Neubau-Keller vor Übergabe

Hallo wir brauchen dringend Rat...

wir haben mit vertraglich vereinbarter 7-monatiger Bauzeit unser EFH von einem Bauträger bauen lassen. Zum 23. März 2012 hätten wir unsere Übergabe haben müssen. Da zu diesem Zeitpunkt noch einige Positionen und Mängel offen standen, mussten wir zum 1. April 2012 ohne Übergabe einziehen. Bereits in der Bauphase gab es einige gravierende Baumängel (Versicherungsfall verschimmelter Dachstuhl / Baubiologen / Spazielfirma zur Behebung) die aber ohne Probleme vom Bauträger behoben wurden. Nun wohnen wir seit 2 Monaten im Haus und mussten feststellen, dass sich in unserem Nutzkeller (keine Heizung) trotz regelmäßigem Lüften in der kühlen Tageszeit, massiv Feuchtigkeit bildet und alle eingelagerten Gegenstände (Massivholzmöbel ...) verschimmelt sind. Bereits vor unserem Einzug haben wir immer wieder darauf hingewisen, das der Keller kalt und klamm ist und dort Trockengeräte reinmüssen. Was aber nie geschah. Zwei Tage vor unserem Einzug wurden vom Trockenbauer noch die Wasserrohre verkleidet und hier ist die Trockenbauwand im unteren Bereich mit Schimmel übersäht. Der Waschraum (indem noch keine Wäsche getrocknet wurde / nur ab und zu Abluftwäschetrockner an) ist nicht betroffen, da dieser Raum frühzeitig mit einer Folie abgeklebt wurde, da wir im Keller noch keine Innentüren haben. Eine Spezialfirma für Bautrocknung, die sich auch unserem Dachstuhl angenommen hatten, haben nun als erste Maßnahmen alles hermetisch abgeklebt, Proben genommen und Feinpartikelstaubsauger aufgestellt. Unser Bauträger hat den Fall an seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nun erfahren, dass man automatisch, stillschweigend sein Haus übernimmt, in dem Moment indem man einzieht, auch ohne ofizielle Übergabe!? Wir haben allerdings vertraglich 5 Jahre Garantieleistung auf unser EFH. Die Abschlusszahlung i.H.v etwa 18.000 € haben wir einbehalten.

Ist unser Bauträger für die Behebung dieses Schadens und ordnungsgemäße Trocknung zuständig? Macht das mit der noch nicht ausgeführten Übergabe etwas aus? Wer ersetzt und unsere Gegenstände, die vernichtet werden müssen? Was müssen wir hier bei der Wertermittlung der Gegenstände beachten (Fotos)? Können wir hier auch Schadensersatz geltend machen, da wir unseren Keller nun für Monate nicht nutzen können?

Wir haben drei kleine Kinder. Darunter ein Baby und unser mittlerer Sohn hat schon seit längerem Asthma und Allergien und für uns ist dieser Schimmel sehr schlimm!!!

Vielen Dank für die Hilfe!!!

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Schimmel, Einfamilienhaus, Keller, Neubau, Übergabe

Unzufrieden mit der endreinigung?

Hallo zusammen

Ich hatte heute meinen abgabetermin meiner 3.5 zi wohnung. Um nicht selber zu putzen, beauftragte ich eine putzfirma mit abgabegarantie. Abgemacht war das wir uns am montagmorgen um 7 uhr in der wohnung treffen. Ich war da doch dann kam ein telefon von der putzfrau und sie sagte mir dass sie noch einen notfall hätten, sie aber um ca 10 uhr in meiner wohnung wären. Also habe ich den schlüssel gelegt und gesagt dass ich um 13 uhr dafür schnell vorbei komme. Als ich zur besagten zeit wieder in der wohnung war, war immernoch niemand da, ohne mich zu informieren. Also rufte ich die putzfrau an die mir dann mit einem frechen ton antwortete, sie sei schon auf dem weg, sie fragte noch gleich ob der balkon mit dem hochdruckreiniger geputzt werden muss, ich bejahte dies, der mehraufand kostet aber 75.- mehr was auch im vertrag so geschrieben wurde. (Heute habe ich von meinen nachbarn erfahren, dass sie erst um 16 uhr aufgetaucht sind). Um 21 uhr rief mich die putzfrau an und sagte mir, die wohnung ist nun sauber, es wäre nur noch der keller und die parkpläze die heute (dienstag) gewischt werden. Ich aktzepierte dies. Heute kurz bevor ich in die wohnung ging, erhielt ich wieder einen anruf, sie wäre im stau und kommt 5 min vor abgabe in der wohnung an. Ich dachte mir, ja sie kann dann dort noch putzen während ich mit dem vermieter das protokoll erledige. Als ich nun mit dem vermieter die wohnung betrat, traf mich fast der schlag, der boden wurde nicht gesaugt und aufgenommen, das badezimmer war nicht geputzt oder nur sehr wenig, der backofen war dreckig, die fenster verschmiert.. Es hatte noch spinnennetze an der wand. Etc.. Da ich das glück habe dass nicht sofort ein nachmieter reinkommt, haben sie noch zeit bis donnerstag nachzureinigen. Dies durch meinen kulanten vermieter.

Nun meine frage:

Muss ich der firma den vollen preis bezahlen oder kann ich dur den mehraufwand etwas davon abziehen?

  • Ich fahre/fuhr jetzt 3 mal zusätzlich zur wohnung (montag 7 uhr, 13uhr, neuer abgabetermin am donnerstag)

-Ich stand sehr schlecht vor meinem vermieter da

  • Ich wurde ständig von ihr angelogen, das dies geputzt worden war aber nicht besser zu reinigen geht, aber als ich mit dem fingernagel drüber gieng war alles fast sauber. (bsp. boden, backofen, toillete)

Ich danke euch für eure antworten schon im vorraus!

Reinigung, Wohnung, Mieter, unzufrieden, Übergabe

Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe