Wieso will Arbeitsminister Heil so plötzlich ohne viel Gespräche und Debatten darüber, das Bürgergeld erhöhen und dann noch so schnell (in 4 Monaten kommts)?
Wurde noch nie so gemacht, es gab immer erst große lange öffentliche Debatten darüber.
6 Antworten
Nein.
Es hab in den letzten Jahren nie Debatten um die jährliche Anpassung von ALG 2 und Bürgergeld an die Inflation. Das ist eigentlich ein normaler Vorgang.
Wurde schon immer so gemacht.
Zuständig ist der Bundesarbeitsminister, der das Bürgergeld per Verwaltungserlass umsetzt.
Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Grundgesetzes, hier besonders die fortlaufende Rechtssprechung des BVerfG.
Daraus folgt die jährliche Ermittlung des Existenzminimums, die hernach das Bürgergeld (SGB II) abbildet.
Grüß Dich tephran
So war das nicht. Es ging um den Streit der Kindergrundsicherung. Da sind aber auch andere Bedingungen zur Bürgerversicherung ausgehandelt worden, die den Grünen ebenso wichtig ist wie die Kindergrundsicherung. Das ist mehr zur Bürgerversicherung genehmigt worden wie zur Kindergrundsicherung. Das erhöht natürlich die Unterstützung der Bedürftigen Familien. Die Verhandlung ist ja nur durch die Blockade von Lisa Paus Bündnis90/Die Grünen zustandegekommen. Die Erhöhung des Bürgergeldes aber kommt in der Pressekonferenz von Heil gar nicht vor, sondern nur die magere Einigung wegen der Kindergrundsicherung. In Wirklichkeit verändert das die Situation jedoch erheblich. Frau Paus hätte was sagen können, das aber wäre wieder schlechte Stimmung in der Öffentlichkeit.
Ampel-Einigung beim Bürgergeld : Wie Heil die Grünen vor den Kopf stößtArbeitsminister Heil verkündet die Erhöhung des Bürgergelds. Interessant ist der Zeitpunkt: Er macht das heute, nicht gestern. Ein wichtiges Detail und ein Affront gegen Lisa Paus.
Pressekonferenz Heil, Lindner, Paus
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen
Auch bei H4 gab es Jährliche Anpassungen.
Und beim Bürgergeld-Gesetz sind ebenfalls jährliche Anpassungen vor gesehen.
Was soll da den nun Plötzlich sein ? Und erst recht nicht schnell.
Die jährliche Anpassung der Bürgergeldregelbedarfe ist seit 01.01.2023 gesetzlich geregelt.