Wieso lassen sich Single-Frauen oder Lesben mit Kinderwunsch nicht einfach schwängern?

6 Antworten

Das Problem ist zunächst einmal ein rechtliches: denn erstens mal hat der Vater eine Pflicht zur Unterhaltszahlung, ganz im Gegensatz zum Samenspender, wo das gesetzlich ausgeschlossen wurde.

Schon alleine deswegen wird sich kein "Bekannter" darauf einlassen, einfach so jemanden zu schwängern.

Und dann hat der Bekannte zweitens als Vater auf jeden Fall ein Umgangsrecht. Will man das? Wenn es nur der etwas unangenehme Typ aus der Nachbarschaft ist, der halt bereit war, in einen Becher zu wi**en?

Das sperma ist geprüft, die Spender in jedem Fall gesund und manchmal wird sogar noch nach "gewünschter DNA" sortiert.

Würdest du das wollen? Einen Bekannten fragen? Was ist, wenn der dann Anspruch erhebt und seine Vaterrechte wahrnehmen will? abgesehen davon, dass die Situation an sich shcon komisch wäre.

Also ich hatte mal eine Bekannte, die dachte auch, dass es so einfach wäre. Aber der einzige Mann, der dazu ja gesagt hat, war sehr sehr… unangenehm. Er wollte dann auch „Sex einfordern“, so als „Bezahlung“. Ansonsten weiß ich von ihr nur, dass da wohl rechtlich etwas nicht geklärt wäre, der „Vater“ nicht „ohne Rechte/Pflichten“ ist und auch der Mann ja nicht 100% gesundheitlich durchgecheckt ist, was bei einer Samenspende wohl so ist (?).

BBsea 
Fragesteller
 12.04.2022, 23:28

Also sowas wie Erbkrankheiten meinst du? Also die gecheckt werden. Aber ist das denn so?

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Rendric  12.04.2022, 23:35
@BBsea

vorallem geht es hier auch um Geschlechtskrankheiten und Sachen, die über körperflüssigkeiten übertragen werden können.

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Damit der Mann dann Unterhalt zahlen muss? Darauf lässt sich niemand ein

BBsea 
Fragesteller
 12.04.2022, 23:25

Hm.. kann man das vertraglich nicht regeln?

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Mugua  12.04.2022, 23:36
@BBsea

Kann man nicht wirklich, da ja die Kinder diejenigen sind, die Unterhaltsanspruch haben, und die logischerweise vor der Geburt (und auch 18 Jahre danach) nichts vertraglich regeln können.

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petrapetra64  15.04.2022, 13:30
@Mugua

Man kann da nichts vertraglich ausschließen, das Kind hat rechtliche Ansprüche. Ich habe auch eine Bekannte, der ein Bekannter "behilflich" war, bevor er ins Ausland ging. Jahre später merkte sie, dass sie es doch nicht so gut hinkriegt. Sie machte ihn über Facebook ausfindig und heute muss er zahlen.

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Na überleg mal, warum sich lesbische Frauen nicht schwängern lassen wollen.

Schau mal auf google, was lesbisch sein bedeutet. Da findest du die Antwort.

Außerdem ist es jedem selbst überlassen, ob er Sex haben will oder nicht. Wir leben in einen Land wo man freie Entscheidungen treffen darf.