Wiedereingliederung auch bei 7 Wochen AU?

3 Antworten

Wiedereingliederung nach Krankheit - Das Hamburger Modell

Die Wiedereingliederung ist unabhängig vom BEM-Verfahren

das heißt wenn der Arzt eine Wiedereingliederung für erforderlich hält, verordnet er das und es muss mit dem AG abgesprochen werden

während der Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiter krank

Wahrscheinlich eher nicht.

Die Durchführung des BEM durch den AG ist nur mit vorheriger Zustimmung des AN möglich. Zusätzlich kannst Du eine Vertrauensperson Deiner Wahl hinzuziehen. Und Du kannst, wenn Du möchtest dieses Gespräch ablehnen.