Wie weit gehört jemanden sein Grundstück in der Tiefe?


17.04.2025, 16:53

Es geht um Baden-Württemberg.

6 Antworten

An die Grenze darf normalerweise nur eine Garage gebaut werden. Und die haben ja keine Keller.

Allerdings kommt es sehr auf das Baugebiet an.

Stichwort, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus.

Im Prinzip beliebig tief. Allerdings gilt ab 100m Tiefe das Bergrecht. Zudem ist zu beachten, das keine Einwirkungen auf Nachbargrundstücke ohne deren Genehmigung erfolgen dürfen. Insbesondere sind hier auch die Mindestabstände zu beachten. Bei einer Unterschreitung ist die Zustimmung durch den Nachtbarn notwendig.

Das Bauamt hat die TG-Zufahrt mit Teilüberdachung 1,3 m über Grund genehmigt. Die Wohngeschosse sind gut 3 m entfernt. Das UG samt TG mkt Zufahrt scheint bezüglich Grenzabstand nicht zu zählen.

Ihre Zustimmung als Nachtbar ist in aller Regel noch zustätzlich nötig. Ausnahme wäre, wenn z.B. schon von Ihrer Seite aus eine Grenzbebauung besteht. Was das Bauamt genehmigt hat mit ihren Rechten als Nachtbar aber Nichts zu tun.

Grundsätzlich kann man aber bei einer TG prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, die gleich grundstücksübergreifend zu bauen.

Woher ich das weiß:Recherche

Theoretisch bis zum Erdkern. Nach §905 BGB gehört einem Grundstückseigentümer der Luftraum darüber genauso wie das Erdreich darunter.
Es dürfen durch die Nutzung allerdings keine Rechte Dritter sowie keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

Findest Du beispielsweise historische Gegenstände auf Deinem Grund und Boden, dann darfst Du die dennoch nicht behalten bzw. musst die Behörden informieren. Und Du darfst natürlich auch nicht einen hohen Turm bauen, der ggfs. den Flugverkehr stört. Ebenso ist die Grundwassernutzung kein Privatrecht, sondern eine Sache der Öffentlichkeit.

Die Gerichte sprechen (zugegeben recht schwammig) von dem Recht, "genehmigungsfrei bis zur nutzbaren Erdtiefe" zu graben.


Niels647 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 16:49

OK, danke! Darf der Nachbar beim Neubau in meinen Untergrund, um seine Tiefgaragenwand mit Stahllanzen zu verankern? Darf er meine Garage an der Grenze unterfangen? Dürfte er mein Grundstück abböschen, um seine TG direkt an der Grenze zu bauen?

26Sammy112  17.04.2025, 16:53
@Niels647

Meiner Meinung nach müsste das alles auf seinem Grundstück stattfinden - bei allem, was auf Deinem Grundstück stattfindet, müsstest Du eine Einwilligung erteilen.

Grundsätzlich ist eine Grenzbebauung ja auch nicht erlaubt, es sind Baufenster und Mindestabstände einzuhalten, in der Regel beträgt der Mindestabstand zwischen Bauwerken und Installationen zum benachbarten Grundstück mindestens 2,5 bis 3 Meter. Eine Grenzbebauung ist dann nur mit Einwilligung des Nachbars und der Baubehörde möglich. Allerdings ist Baurecht Landesrecht, so dass es da von Bundesland zu Bundesland auch Unterschiede geben kann.

Niels647 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 16:58
@26Sammy112

Das Bauamt hat die TG-Zufahrt mit Teilüberdachung 1,3 m über Grund genehmigt. Die Wohngeschosse sind gut 3 m entfernt. Das UG samt TG mkt Zufahrt scheint bezüglich Grenzabstand nicht zu zählen.

Habe oben "Baden-Württemberg" egänzt.

DasOrakel  18.04.2025, 08:13
@Niels647

Du solltest diese Fragen mit Fachleuten von Ort besprechen.

Niels647 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 16:33
@ichweisnix

Das Baumat gibt an, nachbarschützende Belange geprüft zu haben.

In der Theorie gehört es dir bis zum Erdkern und bis in den Weltraum.

Natürlich wird dies durch diverse Vorschriften und Gesetze begrenzt.

Laut Landesbauordnung BW müssen Sie immer mindestens 2,5 Meter von der Nachbargrenze wegbleiben.

Ausnahme gilt für 9 Meter Garagenwand.

20 m² Wandfläche bis 1 Meter Höhe.


Niels647 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 22:55

§ 5 gilt wohl nicht für Untergeschosse (inkl. Tiefgarage), da (überwiegend) unterirdisch, nehme ich an. Oder doch?

Niels647 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 13:42
@NemoContradeum

Na ja, eigentlich habe ich ja einen von meiner RSV empfohlenen Spezialanwalt für Baurecht. Der meint, die Tiefgarage samt Zufahrt dürfe direkt an die Grenze gebaut werden.

NemoContradeum  20.04.2025, 14:54
@Niels647

Ich glaube, die Kanzlei haftet für rechtsverbindlichen Äußerungen, wenn sie das so schriftlich mitteilt. Wo ist also dein Problem?

Niels647 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 15:27
@NemoContradeum

Na, da werde ich mal die schriftliche Kommunikation ausbauen.