Wie verhindern das Mutter Hausverkauf bei Scheidung erzwingt?

4 Antworten

Wer das Haus bezahlt hat ist egal.

Haben sie das Haus erst nach der Ehe verkauft, dann gehört es beiden.

Wenn dein Vater es aber geschafft hat es als Alleinverdiener zu finanzieren, dann kann er es wohl auch finanzieren jetzt deine Mutter auszuzahlen.

Wenn dein Bruder lieber beim Vater und bei dir bleiben will, dann kommt er bestimmt nicht vollständig zu deiner Mutter.

Entweder sein Wunsch wird voll berücksichtigt, und er bleibt bei Euch, oder er lebt dann abwechselnd immer eine Woche bei der Mutter, die nächste bei euch.

Wer das Haus "bezahlt" hat, spielt keinerlei Rolle. Wenn Deine Mutter im Grundbuch steht, ist sie Miteigentümerin. Dann hat sie alles Recht der Welt, dieses Miteigentum zu Geld zu machen.

Entweder Dein Vater kauft ihr die Miteigentumshälfte ab, oder das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt. Das sind beides gerechte Lösungen. Sollte Dein Vater weder zu dem einen noch zu dem anderen bereit sein, droht eine Zwangsversteigerung des Grundstücks.

Sollte Dein Vater Alleineigentümer des Hauses sein, also allein im Grundbuch stehen, sieht es im Ergebnis übrigens kaum besser aus. Dann kann Deine Mutter zwar nicht den Verkauf des Hauses verlangen. Aber ihr steht dann ein Anspruch auf Vermögensausgleich ("Zugewinnausgleich") zu. Je nachdem, wie hoch dieser Anspruch ausfällt, kann Dein Vater diesen Ausgleich möglicherweise nur leisten, wenn das Haus verkauft (oder belastet) wird.

Das ist wie gesagt nicht ungerecht, sondern das sind die Folgen der Ehe, wonach grundsätzlich alles in der Ehe geteilt wird.

Nun wenn dein Vater Alleineigentümer des Hauses ist - entscheidet die Mutter nicht, ob es verkauft wird. Wie die Anwälte der Eltern den Vermögensausgleich aus dem Zugewinn berechnen - drauf hast du keinen Einfluss.

Und wer letztendlich aus dem Haus auszieht - vielleicht bleibt deine Mutter als Mieterin deines Vaters.

Deine Mutter hat deutlich weniger Geld verdient - aber dafür hat sie jahrelang euch Kinder versorgt. Dein Vater scheint damit zufrieden gewesen sein, dass er arbeitet und sie ihm "den Rücken freihält".

Es gibt den "Zugewinnausgleich". Hierbei wird bei der Scheidung das gemeinsam erwirtschafte Vermögen geteilt. Das erfolgt aber erst nach der Scheidung - deine Mutter müsste sich also erstmal räumlich trennen und dann das Trennungsjahr abwarten. Bis dahin bist du deutlich älter als 18 Jahre.

Wenn sich deine Eltern einig sind, dass dein Bruder bei der Mutter leben soll, dann muss sich dein Bruder fügen. Wenn allerdings Vater und Bruder wollen, dass er bei euch wohnen bleibt, dürfte vor dem Familiengericht die Meinung des 10-jährigen vermutlich der ausschlaggebende Punkt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)