Wie verhalten nach Unfall?

2 Antworten

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann/muss ein Sachverständigen-Gutachten erstellen lassen.

Nach deutscher Rechtslage stehen Dir bloß die Netto-Reparaturkosten lt. SV-Gutachten zu. Du kannst Dir die MwSt bloß dann erstatten lassen, wenn Du eine unfallkausale Reparaturrechnung einer offiziellen Fachwerkstätte vorlegst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

wenn es mehr als ein Kratzer ist würde ich mir einen Anwalt nehmen, der macht alles ohne Kosten für dich