Wie sind denn die Führerscheinregelungen bei Rettungsdiensten und Feuerwehren?

5 Antworten

Hallo Nimrox,

tatsächlich sind bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst heute kaum noch Fahrzeuge unter 3,5 t zGG zu finden. Das dürfte sich in den meisten Fällen auf KdoW, MTW, MZF und vielleicht noch ELW 1 bzw. im Rettungsdienst ein NEF auf Pkw- oder Transporterbasis beschränken. Wobei selbst moderne ELW 1 oder 2 auf Sprinter heute oft schon an die 5 t kommen, von TSF oder RTW einmal ganz abgesehen.

Zunächst einmal: Einen Personenbeförderungsschein benötigst Du nicht, denn alle genormten Rettungsfahrzeuge in Deutschland sind für max. eine Gruppe (1/8 = 9 Personen) ausgelegt und den Personenbeförderungsschien benötigst Du erst bei einer zweistelligen Personenzahl. Ausnahmen sind sicherlich Busse, wie sie bei großen Wehren vorkommen, um ganze Mannschaften an der Einsatzstelle austauschen oder eine größere Anzahl an Menschen evakuieren zu können...

In verschiedenen Bundesländern gibt es mittlerweile den sog. "Feuerwehrführerschein". Dabei sollen/können Feuerwehrangehörige mit Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen den Feuerwehrführerschein erwerbe, mit dem sie dann zweckgebunden, also ausschließlich im Rahmen des Feuerwehrdienstes, Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75 bzw. 7,5 t zGG lenken dürfen. Voraussetzungen hierfür sind z.B. in Schleswig-Holstein eine mind. 2-jährige Fahrpraxis mit der Klasse B, eine Einweisung sowie mind. 45-minütige Abschlussfahrt als Prüfung. Als Ausbilder/Einweiser und Prüfer fungieren ganz normale Feuerwehrleute (in SH mind. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse C1 und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister). Für andere Bundesländer gelten z.T. abweichende Regelungen.

Ich persönlich halte von diesen Feuerwehrführerscheinen aus verschiedenen Gründen allerdings nicht besonders viel...

Letztendlich ist es gesetzliche Aufgabe der Kommunen, also Städte und Gemeinden, eine "den Anforderungen entsprechende und entsprechend ausgestattete Freiwillige Feuerwehr" aufzustellen und zu unterhalten. Wenn ich als Feuerwehr bzw. Gemeinde Atemschutzgeräteträger benötige, dann ist es nicht damit getan, Atemschutzgeräte anzuschaffen - sondern ich muss auch Kameraden/innen zum Atemschutzgeräteträgerlehrgang schicken. Und genauso ist es mit den Fahrzeugen: Wenn ich große Einsatzfahrzeuge benötige dann reicht es nicht aus, die Fahrzeuge zu beschaffen - sondern ich muss auch Kameraden/innen ausbilden, die diese fahren dürfen und können.

Zumindest bei uns ist es so, dass die Gemeinde seit rund 20 Jahren einen Kameraden pro Jahr zur Führerscheinausbildung schickt. Natürlich kostet das Geld - aber es ist in meinen Augen absolut notwendig, damit die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Hallo. Mehr als Klasse B brauchst du auf jeden Fall. Personenbeförderungsschein erst ab 8 Personen mit Fahrer. Es kann aber auch sein, dass da bei freiwilligen Feuerwehren etc. Ausnahmen gelten.

Da gibt es x-verschiedene Regelungen. Klar findest du heute kaum noch Fahrzeuge bis 3,5 t.

Dafür gibt es aber mittlerweile den sogenannten Feuerwehrführerschein. Was ich davon halte sage ich lieber nicht. Da hat auch jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Und eigentlich gilt der nur für ehrenamtliche Arbeit. Also Leute die die Kisten nicht jeden Tag fahren bekommen eine Schnellbesohlung, deren Qualität höchst umstritten ist, und dürfen dann doch.

Wenn du das beruflich machen willst brauchst du die entsprechenden Führerscheine. Für den Krankentransport auch den P-Schein. Ob den dein Arbeitgeber bezahlt oder ihn voraussetzt entscheidet der ganz allein.

SuperKuhnibert  25.01.2018, 12:13

Also Leute die die Kisten nicht jeden Tag fahren bekommen eine Schnellbesohlung, deren Qualität höchst umstritten ist, und dürfen dann doch.

Ich habe 1998 den Klasse-3-Führerschein gemacht, habe also den C1E, da dieser vor 1999 noch mit inbegriffen war. Ich habe bei der Fahrschule auch nur auf einem Opel Astra fahren gelernt, und bei der Feuerwehr durfte ich dann im Rahmen meiner Fahrerlaubnis größere Kfz bewegen. Führerschein für Anhänger? Gab es damals noch nicht; das musste man sich selbst beibringen, nachdem man den Führerschein erhalten hatte. Und ich wüsste nicht, dass seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen die Unfallzahlen signifikant zurückgegangen sind. Also wo ist das Problem? Außer für die Fahrschule, die eben durch den Feuerwehrführerschein weniger Einnahmen hat... 

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personenbeförderungserlaubnis brauchen die nicht,da ja bis 8 plus fahrer zulässig sind und sie befördern nicht gewerblich.bei uns macht jeder den schein auf gemeindekosten der einsatz fährt,entweder  C1 oder den C und muss sich verpflichten mindest 10 jahre dienst zu leisten ansonsten rückzahlung

Es gibt in einigen Bundesländern die Regelung das Freiwillige Feuerwehrleute mit der Klasse B auch bis 4.75t fahren dürfen aber das ist sehr umstritten.

Sonst braucht es natürlich den LKW Schein und im Krankentransport auch den Pwrsonenbeförderungs Schein...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister