Wie soll man reagieren, wenn Leute auf der Autobahn die linke Spur blockieren?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, die kenne ich auch nur zu gut, stellen sich als Umweltschützer hin obwohl sie gegen Atomkraft sind und Autos fahren die Ölflecke hinterlassen.

Leider hat der zunächst lediglich eine Ordnungswidrigkeit begannen indem er sich nicht an das Rechtsfahrgebot hielt. Dein Mann hingegen hat sich mehrfach strafbar gemacht

  • die Lichthupe in Verbindung zum dichten Auffahren wird als Nötigung gesehen
  • Autofahrergruß, Spinner sind Beleidigungen
  • rechts darf nicht überholt werden

Moralisch gesehen kann ich deinen Mann fast verstehen. Ich hätte mit Sicherheitsabstand per Lichthupe, Blinker und ggf Hupe auf meine Überholabsicht hingewiesen, allerdings in zeitlichen Abständen damit dies nicht als Dauerzustand eine Nötigung wird und wäre unter erhöhter Vorsicht rechts vorbeigezogen wenn der stur bleibt. Schön wäre es noch wenn solch einem Hardcore-Umweltschützer dann Jemand aufzeigen würde dass die Aktion zu unnötigem Mehrverschmutzen (unnötige Beschlenigung zurück zur Ausgangsgeschwindigkeit) wurde.

Wirklich richtig wäre es mittels Lichthupe auf die Überholabsicht hinzuweisen und bei mehrmaligem Nichtreagieren die Polizei zu verständigen dass da Jemand provokant die linke Fahrspur blockiert und den auch wegen der dann dazu werdenden Nötigung anzuzeigen. Als Beweismittel kann dies auch ruhig gefilmt werden, auch wenn es als Beweis angeblich nicht anerkannt wird.

Solchen Provokateuren gehört die Fahrerlaubnis genauso entzogen wie Dränglern (evtl sogar noch mehr)!

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten, dein Mann sollte einfach anständig fahren, dann passiert auch kein Unfall.

Wie du oben schreibst, wir fahren auc gerne mal 180, "wenn die Autobahn frei ist". Sie war hier aber eben nicht frei.

Klar ist es nicht erlaubt, die Überholspur dauerhaft zu blockieren, allerdings darf der Überholende seinen Überholvorgang fortsetzen, auch wenn das einige Minuten dauert. Fährt er einfach nur so links, dann kann man ihn ggf. anzeigen, damit ist es aber auch schon gut.

Was du hier beschreibst, was dein Mann getan hat, dafür muss er mehrfach den Führerschein abgeben und einiges an Geldstrafe abdrücken, das ist ja ein ganzer Katalog von Fehlverhalten.

Dicht auffahren und Lichthupe ist Nötigung, das allein kostet schon den Führerschein und kann unter Umständen (der Vorfahrer reagiert ängstlich und erschreckt und zerreist das Lenkrad und baut einen Unfall) sogar zu tödlichen Unfällen führen. Erinnere mich an einen Fall, da verlor eine junge Mutter und ihr Baby durch so was das Leben und der "wilde Schnellfahrer" musste wegen Todschlags vor Gericht.

Finger zeigen und Spinner rufen sind Beleidigungen, die kosten auch einiges an Strafe. Rechts überholen kostet auch nochmal extra was.

Natürlich hat dein Mann sich total falsch verhalten, wenn man nicht überholen kann, dann fährt man eben langsam, bis man überholen kann und fertig.

Dicht auffahren und auch noch Lichthupe setzen ist lebensgefährlich für alle, er kann nicht mehr bremsen, wenn notwendig, ist  euch das überhaupt klar? Und bei dem Tempo sind schwerste bis tödliche Verletzungen fast sicher.

Und eins sollte dir sicher sein, wenn dein Mann erwischt wird von der Polizei bei so was, dann sieht er seinen Lappen längere Zeit nicht mehrl

Rechts überholen ist nicht zulässig und dicht auffahren und die Lichthupe betätigen auch nicht. Unabhängig davon, ob sich der andere korrekt verhalten hat. Auch das Vogelzeigen und Spinner rufen ist eine Straftat.

Mepodi  20.01.2016, 11:53

Das ist doch keine Straftat! Das ist eine Beleidigung weiter nichts. Geldstrafe und das wars

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Shiftclick  20.01.2016, 11:56
@Mepodi

Ich wollte da keine juristische Diskussion vom Zaun brechen, jemanden beleidigen ist jedenfalls nicht erlaubt und zieht eine Geldstrafe nach sich. Ebenso dichtes Auffahren und die Lichthupe betätigen...

Im Übrigen:

Beleidigung (Deutschland), in Deutschland eine Straftat nach § 185 StGB

https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

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Lach...das ist aber keine ernst gemeinte Frage oder ? Natürlich darf man unter so gut wie keinen Umständen rechts überholen. Auch wilde und beleidigende Gesten sind ebenfalls unter Umständen als OWi anzusehen. Wie hoch war denn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dieser Strecke ? Richtig ist aber auch, dass man den linken Fahrstreifen nicht blockieren darf.....zumal ja auf dem Mittel oder Rechtsstreifen alles frei zu sein schien. ABER: Nur aus Trotz oder Ärger eine Unfallsituation herbei zu führen oder zu provozieren kann nie der richtige Weg sein. Vielleicht mal ein wenig gelassener an die Sache ran gehen. Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 100 lag, hätte ihr Mann gar nicht schneller fahren dürfen. Beide Verhaltensweisen waren nicht in Ordnung....meiner Meinung nach ;-)

Eine Ordnungswidrigkeit wolltet ihr nicht begehen aber mehrfache Nötigung Beleidigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, was allesamt Straftatbestände sind, da wart ihr euch nicht zu schade für. Meiner Meinung nach sollte man Autofahrern wie euch die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen wegen fehlender Eignung zum Führen eines KFZ. Danke fürs lesen.