Wie konvertiere ich in den Katholizismus?

5 Antworten

Am besten mit dem Pfarrer der örtlichen Gemeinde sprechen. Die Taufe der anderen Kirchen wird anerkannt. Es gibt dann eine Zeremonie zur Aufnahme in die Kirche, dann die Firmung und Erstkommunion. Vermutlich auch eine Art von Unterricht vorher. Ich weiß aber nicht, wie der Pater reagiert, wenn es nur für die Hochzeit ist, und nicht wirklich aus eigenem Antrieb kommt. Eventuell lehnt er das ab. Ich weiß nicht, ob die Hochzeit vielleicht auch ohne dem geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.

Firmian  03.10.2024, 15:20

Man braucht für eine konfessionsverschiedene Ehe eine Zustimmung des Bischofs, die aber im deutschen Sprachraum in 100 von 100 Fällen erteilt wird.

Ach so, lese gerade, sogar ungetauft, also nicht "konvertieren". Dann wird's nur in 99 von 100 Fällen bewilligt, oder vielleicht nur in 95.

Athanasius71  03.10.2024, 15:29
@Firmian

Da war ich mir nicht sicher. Dann ginge es theoretisch. Aber ohne die Taufe vermutlich wirklich nicht.

Firmian  03.10.2024, 20:48
@Athanasius71

Kirchenrechtlich geht es auf jeden Fall.

Vielleicht werden manche Priester das ablehnen, wenn es offensichtlich ist, dass es nur um die Kulisse geht und der katholische Partner nicht beabsichtigt, eine katholische Ehe zu schließen. Das wäre aber sicher die Ausnahme.

Siehe auch den Beitrag von Wolfruprecht.

Athanasius71  03.10.2024, 21:57
@Firmian

Mit dem Kirchenrecht bezüglich deratiger Ehen kenne ich mich nicht aus. Klingt jedenfalls plausibel. Zu wolfruprecht kann ich aus demselben Grund nichts sagen. Ich will hier nichts falsches verbreiten.

...muss ich anscheinend katholisch werden, weil wir sonst wohl nicht kirchlich heiraten können...

Das stimmt schon mal nicht.

Muss ich da vorher mit einem Pastor drüber sprechen?

Ja, er ist der erste Ansprechpartner.

Gibt es da Rituale?

Ja. Das nennt man "religionsverschiedene Eheschließung", falls der nichtkatholische Partner nicht getauft ist.

Dann gibt es eine Form für die "konfessionsverchiedene Eheschließung", in der der Partner zwar gültig getauft ist, aber einer anderen Konfession / Kirche angehört.

Dann gibt es auch eine Form für die Eheschließung mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt (z. B. Atheisten).

Muss mich doch irgendwie dann taufen lassen oder nicht?

Falls du früher nicht schon mal zivilrechtlich verheiratet warst, musst du das nicht (vgl. im den Absatz vorher).

Es kann aber kirchenrechtlich eine Situation geben, wo das durchaus — zumindest formal — eine "Notwendigkeit" ergeben kann. Das ist dann der Fall, wenn du schon einmal mit einem nichtkatholischen Partner verheiratet warst, es aber zur Scheidung kam.

Nach katholischem Kirchenrecht wird diese Ehe nach dem Naturrecht als gültige Eheschließung angesehen und besteht weiterhin. Hier jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn sich der Partner entschließt, Christ und getauft zu werden und der frühere geschiedene Ehepartner auf seine ehelichen Rechte verzichtet — was in der Regel der Fall ist — dann ist eine erneute Eheschließung möglich ("paulinisches Privileg").

Aber das lässt sich alles mit dem Pfarrer besprechen.


Firmian  03.10.2024, 20:52

Ja, das überrascht viele, dass unter Nichtkatholiken eine standesamtliche Ehe auch erstmal als gültig vermutet wird,

Da kann man aber auch raus, wenn die Ex-Ehepartner erklären, dass sie nie die Absicht hatten, eine Ehe im sakramentalen Sinne zu führen. Allein, wenn sie sich entschlossen hätten, keine Kinder bekommen zu wollen, würde das ja schon zur Nichtigkeit führen.

wolfruprecht  03.10.2024, 21:15
@Firmian
Da kann man aber auch raus, wenn die Ex-Ehepartner erklären, dass sie nie die Absicht hatten, eine Ehe im sakramentalen Sinne zu führen....

Nein, das stimmt so nicht ganz. Die Ehe zwischen Nichtkatholiken, die auch nicht getauft sind, ist die Ehe gültig aufgrund des Naturrechts. Sakramental wird eine Ehe erst, wenn beide Ehepartner vor ihrer Eheschließung getauft waren. Ob dies in der Katholischen Kirche oder einer anderen Konfession geschehen ist, ist für die Sakramentalität ohne Bedeutung. Nur wenn mindestens ein Ehepartner katholisch ist, unterstehen sie der Formpflicht nach katholischem Ritus und brauchen ggf. einen Dispens davon.

Allein, wenn sie sich entschlossen hätten, keine Kinder bekommen zu wollen, würde das ja schon zur Nichtigkeit führen.

Das gilt nur, wenn die Eheschließung der katholischen Formpflicht unterlag. Ob eine solche Erklärung zur Ungültigkeit der Eheschließung führt, wenn sie nicht der Formpflicht unterlagen, weiß ich nicht genau, aber ich stelle mir eher schwierig vor, dass das als Nichtigkeitsgrund durchgeht. Da müsste ich mal bei einem Kirchenrechtler ausdrücklich nachfragen.

Firmian  04.10.2024, 07:17
@wolfruprecht

Das mit Formpflicht bzw. fehlender Formpflicht ist mir alles klar.

Aber meines Wissens ist es eine widerlegbare Vermutung, dass eine standesamtliche Ehe zweier Nichtkatholiken eine Naturehe darstellt.

Alles andere wäre ja absurd. Wenn all die Gründe, die eine formrichtig geschlossene Ehe nichtig machen würde, da alle nicht gelten würden. Also zB wenn man vereinbart, keine Kinder in die Welt zu setzen, daß jeder Ehepartner sexuelle Freizügigkeit genießt und daß man sich trennt, sollte einer der beiden pflegebedürftig werden oder wenn man eine Bessere kennenlernt. Wenn dann gälte "alles egal, standesamtliche Ehen zwischen Nichtkatholiken sind unauflöslich". Das fände ich wirklich absurd. (PS Eigentlich müßten ja auch nichteheliche Verhältnisse mit gemeinsamer Wohnung und Haushalt Naturehen darstellen. Natur kann ja nicht von einer staatlichen Zeremonie abhängen.)

Ich kenne zwar niemanden persönlich, der das gemacht hat, aber zumindest wurde mir von einer vertrauenswürdigen Person erzählt, daß eine Bekannte von ihr das Procedere machen mußte - der standesamtliche Exmann hat bestätigt, daß sie nie die Absicht hatten, eine "Ehe" im christlichen Sinne zu führen. Und die hätte dann (nach Konversion zum Katholizismus) katholisch heiraten können.

wolfruprecht  04.10.2024, 09:37
@Firmian
Und die hätte dann (nach Konversion zum Katholizismus) katholisch heiraten können.

So ist es. Hier hat das "Privilegium Paulininum" gegriffen, praktisch neben dem "Privilegium Petrinum" die einzige Möglichkeit, nach einer gültig geschlossenen (Natur-)Ehe eine neue und sakramentale Ehe einzugehen. Wenn der Ehepartner der ersten (Natur-)Ehe auf seine ehelichen Rechte verzichtet oder meinetwegen auch erklärt, nie eine Ehe im katholischen Sinne geführt haben zu wollen — Die Begründung ist letztlich ohne Bedeutung — dann kann er, nachdem er katholisch geworden ist, die neue Ehe eingehen.

Firmian  04.10.2024, 10:18
@wolfruprecht

Soweit ich damals die Geschichte mitbekommen habe, ist die Betreffende vom Protestantismus konvertiert. Das Privilegium Paulinum gilt ja m.W. nur für Ungetaufte.

(Wie gesagt fände ich es komplett unlogisch, wenn jede standesamtliche Ehe ohne weitere Prüfungsmöglichkeit eine gültige Naturehe wäre. Was wäre zB mit Zwangsehen? {ok, wenn im Islam, dann kommen sie mit dem Privilegium Paulinum aus der Nummer raus...})

wolfruprecht  04.10.2024, 10:47
@Firmian
...wenn jede standesamtliche Ehe ohne weitere Prüfungsmöglichkeit eine gültige Naturehe wäre.

Das liegt daran, dass die Kirche bezüglich der Eheschließung grundsätzlich von deren Gültigkeit ausgeht, solange nicht das Gegenteil bewiesen oder festgestellt wurde. Daher nimmt sie bei einer standesamtlichen Eheschließung zwischen Nichtkatholiken immer eine gültige Eheschließung an, solange nicht der Nachweis gebracht wird, dass es sich anders verhält.

Das in der Praxis oft problematische Element ist häufig die Nachweisbarkeit, auch bei Eheannullierungen.

Firmian  04.10.2024, 11:08
@wolfruprecht

Eben, das meine ich ja. Widerlegbare Vermutung, dass es eine gültige Naturehe ist.

Nein, du musst nicht katholisch werden. Dir muss nur klar sein, dass eine katholische Eheschließung nicht einfach ein "Vertrag" oder eine erweiterte Liebeserklärung ist, sondern ein Sakrament, d. h. eine unwiderrufliche heilige Handlung. Das erklärt dir der Geistliche alles.

Du kannst natürlich kathoisch werden. Dazu musst du dich aber mit den grundlegenden Glaubenslehren der kath. Kirche auseinandersetzen. In manchen Pfarreinen und Diözesen werden dazu Glaubenskurse angeboten, aber vielleicht reichen auch ein paar Gespräche mit einem Verantwortlichen der Gemeinde.

Wenn du evangelisch getauft bist, wird der Übertritt durch das Sakrament der Firmung besiegelt.

Wenn du noch nicht getauft bist, dann erfolgt vor der Firmung die Taufe.

Dass Du zum Katholizismus konvertieren musst, ist Unsinn.