Wie kann es sein das ich Getauft bin, zur Kommunion und Firmung gegangen bin, obwohl ich nicht in der Kirche bin?

10 Antworten

Du bist anscheinend nie Christ geworden. Nicht für den Staat und nicht für Gott.

Der Staat hat nichts von deiner Religion gewusst. Für Gott zählt nur die Bekehrung und Wiedergeburt - Taufe, Kommunion und Firmung kann man auch über sich ergehen lassen, ohne Jesus nachzufolgen.

Er sagte: »Es steht doch dort geschrieben: Der von Gott erwählte Retter muss leiden und sterben, und er wird am dritten Tag von den Toten auferstehen. Allen Völkern wird in seinem Auftrag verkündet: Gott vergibt jedem die Schuld, der zu ihm umkehrt. Lukas 24,46-47
…denn wenn du mit deinem Mund bekennst: Herr ist Jesus - und in deinem Herzen glaubst: Gott hat ihn von den Toten auferweckt, so wirst du gerettet werden. Denn mit dem Herzen glaubt man und das führt zur Gerechtigkeit, mit dem Mund bekennt man und das führt zur Rettung – Römer 10,9 – 10

https://www.youtube.com/watch?v=oo7dnT2iDig

Sowas kommt schon mal vor, Fehler passieren überall.

Wenn die Kirchen davon Wind bekommen, fordern sie das ganz gern auch noch im nachhinein ein, falls du bereits Geld verdienst.


Firmian  28.01.2022, 10:44

Ist aber sehr unwahrscheinlich, dass der Standesbeamte das an die Kirche weiterleitet.

Wahrscheinlich haben Deine Eltern beim Zuzug nach Deutschland bei Dir keine Konfession angegeben.

Erstaunlich aber, dass die Kirchengemeinde das bei Erstkommunion und Firmung nicht bemerkt hat - eigentlich sind die mit den Meldeämtern vernetzt.

Deamonia  28.01.2022, 11:15
@Firmian

Meine Eltern? Ich hab so nen Quatsch zum Glück nie machen müssen.

Ist aber sehr unwahrscheinlich, dass der Standesbeamte das an die Kirche weiterleitet.

Da hier nichts "gemacht" wurde, denke ich das auch, kommt allerdings auf den Sachbearbeiter an.

Es gab einen Fall, da zog eine 65 Jährige um, und irgendwie kam das übers Einwohnermeldeamt an die Kirche, und die haben dann plötzlich zig Jahrzehnte Kirchensteuer nachgefordert.

Firmian  28.01.2022, 12:29
@Deamonia

"zig Jahrzehnte" ist wohl übertrieben, das wären ja mindestens 200 Jahre ;-)

Die normale Verjährungsfrist für Steuern ist meines Wissens fünf Jahre. Aber immerhin.

MIt "Deine Eltern" waren natürlich die Eltern des ursprünglichen Fragestellers gemeint.

Deamonia  28.01.2022, 12:47
@Firmian

Wie kommst du darauf, das "zig" mindestens 20 bedeutet? ^^

Da Kirchen in vielen Bereichen ihr eigenes Recht haben, sind denen Verjährungsfristen erstmal herzlich egal, die versuchen es oft für länger.

Das ist ja das perverse, das gerade Kirchen versuchen, alte Menschen abzuzocken.

In dem Fall der älteren Dame wollten die Kirchensteuer für ich meine 40 Jahre nachfordern...

PaulPeter44  28.01.2022, 14:15
@Firmian
Erstaunlich aber, dass die Kirchengemeinde das bei Erstkommunion und Firmung nicht bemerkt hat - eigentlich sind die mit den Meldeämtern vernetzt.

Die sind aber noch nicht so lange elektronisch vernetzt. Bis vor wenigen Jahren und wenige, da meine ich keine 10 Jahre, wurde alles noch per Papier versendet, da kann es passieren, dass die Taufe in der Pfarrgemeinde vermerkt wurde, aber es nicht ans Einwohnermeldeamt ging.

Firmian  28.01.2022, 15:18
@PaulPeter44

Ja, aber schon in den 70er Jahren hatten die Pfarrgemeinden Listen, auf denen alle Mitglieder standen.

Auf der Basis wurden dann Einladungen zur Firmung verschickt. Aber vielleicht war das in dieser Pfarrei anders und der Fragesteller (oder seine Eltern) hat sich selbst gemeldet.

Und vielleicht haben die Eltern bei der Einschulung "rk" angegeben, das Kind kam in den Religionsunterricht und in Folge zur Erstkommunion-Vorbereitung....

Firmian  28.01.2022, 15:22
@Deamonia

20 ist die kleinste Zahl, die auf "-zig" endet - aber war nicht so ernst.

Die Kirchensteuer wird ja in Deutschland von den Finanzämtern eingetrieben, da müssten m.E. die Verjährungsfristen der Abgabenordnung gelten.

Wann ein normaler Mitgliedsbeitrag verjährt, kann ich nicht sagen.

Die allerlängst-mögliche zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre - aber ich will nicht ausschließen, dass die Kirche da erstmal eine Drohkulisse aufgebaut hat, um sich dann mit der Dame zu vergleichen....

Das würde ich für einen Bürokratiefehler halten. Du wurdest halt nie hier eingetragen. Ein vergessenes oder falsch gesetztes Kreuz auf einem Formular.
Hier ist Deutschland, da ist ein falsch ausgefülltes Formular schon fast Deine Beerdigung :-)

Da kann nur bürokratisch etwas schief gelaufen sein, denn nach katholischem Verständnis bist du mit der Taufe, Firmung und Eucharistie (Initiationssakramente) voll in die röm.-kath. Kirche eingegliedert.

Da sind wohl mehrere Fehler passiert.

Dadurch, dass du in Italien getauft wurdest, ginden deine Daten nicht automatisch zum Einwohnermeldeamt. Das hätten dann deine Eltern damals melden müssen.

Das Pfarramt hat auch geschlafen, denn eigentlich wird die Taufe geprüft, wenn man sich zur Erstkommunion oder Firmung anmeldet. Aber vielleicht war es damals noch nicht alles digital, daher wusste das Pfarramt nicht, dass du beim Einwohnermeldeamt nicht als katholisch gemeldet bist.

Und du hast auch geschlafen, denn eigentlich steht auf den Steuerunterlagen vom Finanzamt die Konfession. Und auf der Gehaltsabrechnug auch, aber bei dir stand nichts drauf und du hast es nicht gemerkt.

Da deine Eltern aber katholisch sind, du auch so erzigen wurdest und getauft wurdest, bist du natürlich auch zum kath. Religionsunterricht gegangen und zut Erstkommunion und Firmung.

Jetzt ist es praktisch für dich, denn wenn die hier nicht als katholisch eingetragen bist, musst du auch nicht austreten. Wenn du allerdings jemand nachweisen musst, dass du doch katholisch bist, weil du heiraten willst, oder ein Patenamt übernehmen möchtest, dann müsstest du nachweisen, dass du getauft bist, dann müsste es nachträglich eingetragen werden und dann kannst du auch deine Kirchensteuer nachzahlen.