Wie fändet ihr "Ambulance-Begleitung" in Deutschland?

5 Antworten

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Vom Grundsatz her, ist dass ein guter Ansatz, hat allerdings in der Praxis auch seine Schwierigkeiten in der Umsetzung:

1.) Die Polizei müsste anhand eines festgelegten Kataloges parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Eine Nachalarmierung von Polizeikräften hätte zu diesem Zwecke wenig Sinn, denn bei Erkrankungen und Verletzungen, die eine schnelle Therapie in einem geeigneten Krankenhaus erforderlich machen, setzt der Rettungsdienst auf die "Load an Go" Taktik, der Patient wird vor Ort für den Transport stabilisiert und danach, wird direkt losgefahren, hier am Notfallort auf die nachgeforderten Polizeikräfte zu warten, dass wäre eher ein Nachteil für den Patienten,

2.) An wirklich kritischen Notfallpatienten, ist in Deutschland in aller Regel ein Notarzt an deren Versorgung beteiligt, dieser kommt i.d.R. mit einem gesonderten Fahrzeug, einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) hinzu. Hier kann man es durchaus so handhaben, dass das NEF (immer mit Notärztin/Notarzt und einer nichtärztlichen Fachperson besetzt), dem Rettungswagen (RTW) vorausfährt und dann wie in den Niederlanden für den RTW "die Straße freiräumt" und an größeren Kreuzungen den von rechts kommenden Querverkehr blockiert, bis der RTW den Kreuzungsbereich passiert hat und

3.) Rechtliche Probleme: der Rettungsdienst und die Polizei, haben in Deutschland in der StVO unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten. Eine regelmäßige Begleitung des Rettungsdienstes durch die Polizei bei Fahrten mit Sonder- und Wegerechten, wäre hierzulande also möglicherweise überhaupt gar nicht zulässig, da die Lebensrettung und die Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden keine "hoheitliche Aufgabe" der Polizeien in Deutschland ist, demnach, darf die Polizei zu diesem Zwecke hierzulande keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. Desweiteren, bestünde eventuell eine Problematik mit der Schweigepflicht des Rettungsdienstes (Paragraph 203 StGB), diese gilt primär auch gegenüber der Polizei und auch die alleinige Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, steht bereits unter der Schweigepflicht.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hallo!

Das ist bei Weitem nicht oft der Fall und kann nur auf Antrag des Rettungsdienstes passieren.

Wenn man die Videobeschreibung übersetzt, kommt folgendes raus:

N.a.v. In einem medizinischen Notfall eines Patienten hat das Krankenwagenpersonal eine Motorrad-Begleitung von Gouda zum Erasmus Medical Center in Rotterdam beantragt.
Sie senden diese Anfrage an den Kontrollraum des Krankenwagens und nachdem sie genehmigt wurde, kommt die Anfrage im Kontrollraum der Polizei an.
Dies steuert dann die Biker von Team Traffic. Vor Ort trifft der Kommandant der Motorradfahrer mit dem Krankenwagenfahrer Vereinbarungen über die Route und die Art des Transports (Rutschen / Dringend / Langsam / Schnell usw.).
Die Sanitäter baten um eine Polizeieskorte von Gouda zum EMC in Rotterdam. Nachdem die Anfrage von den Vorgesetzten genehmigt wurde, antworten drei Beamte auf den Anruf und stellen die Begleitung bereit.

Also scheint es auf Langstrecken sinnvoll zu sein, wenn es wirklich schnell gehen muss.

Sehe trotzdem keinen Sinn darin. Wir haben doch Rettungshubschrauber. Haben das die Niederländer nicht?

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Feuerwehrmann

SaniOnTheRoad  23.11.2020, 21:16
Wir haben doch Rettungshubschrauber. Haben das die Niederländer nicht?

Haben sie schon - fünf Stück bei 17 Millionen Einwohnern. Also ungefähr einer für 3,4 Mio. Einwohner.

In Deutschland haben wir 89 RTH/ITH für rund 80 Millionen Einwohner - also ein Heli für 900.000 Einwohner.

Dementsprechend sieht die Verfügbarkeit eines RTH in den Niederlanden im Vergleich dann doch eher "mau" aus.

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SaniOnTheRoad  23.11.2020, 21:28
@TremendousHeat

Vom Grundsatz hast Du allerdings recht - wenn es schnell und schonend gehen muss (am besten noch über eine weitere Strecke), würde ich auch eher ein Luftrettungsmittel bevorzugen ;-)

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Das spart null Zeit, das kostet sogar Zeit, weil man ja erst Mal die Polizeileitstelle informieren muss, die Einsatzkräfte müssen zu einem bestimmten Punkt kommen etc., sinnloser Quatsch. Haben wir die letzten Jahrzehnte in Deutschland nicht gebraucht und brauchen es auch weiterhin nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zweifelhaft, dass das bei jedem RTW gemacht wird. In der Feuerwache bei uns um die Ecke stehen 3 RTWs. D.h. allein dafür müssten schon 9 Motorradpolizisten abgestellt werden. Und, das ist hier noch nicht mal Berlin oder Hamburg.


paulfragtgf 
Fragesteller
 23.11.2020, 20:38

Dass das nicht immer passiert ist klar, und das wäre auch unverhältnismäßig. Deswegen sagte ich ja auch, dass ich nicht weiß, wann das wirklich immer zum Einsatz kommt, also wie oft das der Fall ist und ab welcher Schwere. Dass das nicht immer passiert, ist klar.

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paulfragtgf 
Fragesteller
 24.11.2020, 12:09
@burpie

Genauso kommt nicht zu jedem Unfall ein Rettungshubschrauber. Auch das ist eine Entscheidung, die die Notrufzentrale oder die Sanitäter vor Ort entscheiden müssen. Genauso wäre das dann wohl bei der Begleitung und ich denke, so wird es auch in den NL sein. Es kommt wahrscheinlich selten oder nie vor, dass einfach so nach einem Anruf sofort die Begleitung kommt. Meist passiert das eben vom Unfallort zum Krankenhaus, wenn die Sanitäter sie offenbar bestellen.

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Finde ich super. Ich hätte das auch gerne, wenn ich morgens zur Arbeit fahre.